Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/50: Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip · 16 Seiten
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Bundesrat beachtet dabei das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip (Art. 46a Abs. 3 RVOG).19
Für die IDK mit Chip waren die Gebühren durch den Bundesrat neu und erstmals festzulegen. Die Höhe der notwendigen Gebühren ergibt sich aus dem mehrjährigen Mittel der Kosten der für die Ausstellung erbrachten staatlichen Leistungen unter Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips und der Anzahl der in der betrachteten Periode ausgestellten Ausweise.
Für die Gebührenberechnung wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der an der Ausstellung beteiligten Leistungserbringer des Bundes und der Kantone gebildet. In der Arbeitsgruppe waren neun Kantone (BE, GR, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZH), die Preisüberwachung und fedpol vertreten. Mit den Kantonen SG und TI war auch das Präsidium des Verbandes der kantonalen Passstellen (VKP) einbezogen. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), das die Ausweise produziert, hat seine Herstellkosten ebenfalls analysiert und die Resultate an fedpol gemeldet. Analysiert wurde die Periode 2027–2031.
Die Arbeitsgruppe hatte in einem ersten Schritt zu beurteilen, ob der Aufwand der ausstellenden Behörden für die Ausstellung der verschiedenen Ausweisarten (Pass, IDK ohne und mit Chip) vergleichbar hoch ist. Dies wurde bejaht, weshalb mit einem einheitlichen Kostensatz gerechnet werden kann. In einem zweiten Schritt war eine Annahme zu treffen, wie viele Personen sich für eine IDK mit und für eine solche ohne Chip entscheiden werden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die EU längerfristig nur die IDK mit Chip akzeptieren wird und dass beide IDK-Modelle gleich teuer sein sollen. Ergebnis: Für die Gebührenberechnung wurde die Annahme getroffen, dass sich 95% der Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine IDK mit Chip ausstellen lassen werden. Da jede Person nur über eine IDK verfügen kann, wird die Einführung der IDK mit Chip keine Erhöhung der gesamten Produktion von IDK zur Folge haben.20
Gestützt auf das Ergebnis der schriftlichen Umfrage bei allen Kantonen Ende 2024 zu den Kosten und Anzahl Ausweisen, die für die Periode 2027–31 zu erwarten sind, sowie auf die Rückmeldung des BBL zu den Produktionskosten konnte Anfang 2025 die Berechnung der Gebühren für die verschiedenen Ausweisarten sowie deren Aufteilung zwischen den beteiligten Leistungserbringern erfolgen. Es zeigte sich, dass die Schwerpunkte der Aufwände für die «Ausstellenden Behörden» (Kantone und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]) bei den Personalkosten, für die «Ausfertigungsstelle» (BBL) bei den Materialkosten und für «fedpol» bei den IT-Betriebskosten für das Informationssystem Ausweise (ISA) und bei der Systemplattform für die Erfassung der biometrischen Daten liegen.
Ergebnis
Da sich die Herstellkosten der IDK ohne und mit Chip nur um rund zwei Franken unterscheiden, können für beide Modelle identische Gebühren festgelegt werden. Bei der Festlegung der Gebühren wurde wie bisher auf die Familienfreundlichkeit geachtet. Durch eine Querfinanzierung von Kinderausweisen durch Erwachsenenausweise und von Identitätskarten durch Pässe wird weiterhin dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen und ein familienfreundliches Gebührenmodell beibehalten.
Im Resultat hat die Analyse gezeigt, dass die Gebühren auf dem heutigen Niveau belassen werden können und im Durchschnitt die Kostendeckung bei jedem der drei Leistungserbringer erreicht wird. Bedingt durch die verschiedenen Organisationsformen und Abläufe bleibt die Kostendeckung in den einzelnen Kantonen jedoch unterschiedlich. Die Gebührenanteile für die «Ausstellenden Behörden» können unverändert beibehalten werden, während diejenigen der «Ausfertigungsstelle» wegen der etwas höheren Herstellkosten der IDK mit Chip leicht erhöht werden müssen. Im Gegenzug sind die Gebührenanteile von «fedpol» in demselben Umfang gesunken, womit die Gesamtgebühren für die Ausweise unverändert bleiben.
19 Vgl. für die bestehende IDK ohne Chip: Botschaft 2007, BBl 2007 5177.
20 Aktuell werden pro Jahr rund 1 Mio. IDK ausgestellt, gegenüber rund 600'000 Pässen. 8/16