Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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Laut SVF führt die Vorlage, statt zu einer nachhaltigen Zunahme der Beschäftigung, zu zersplitterten Arbeitszeiten, erhöhtem Armutsrisiko und einer Geringschätzung von Überstunden. Weniger Ruhezeiten beinhalten ein erhöhtes Risiko für Burnout und Depressionen. Im Detailhandel mit niedrigen Löhnen und langen Arbeitstagen seien vor allem Frauen beschäftigt; bei vermehrten Sonntagsöffnungen verschärfen sich ihre Belastungen und Benachteiligungen zusätzlich. Kinderbetreuung bleibe teuer und schwierig, und die Transportmöglichkeiten seien begrenzt. Die „Freiwilligkeit“ der Sonntagsarbeit sei selten tatsächlich freiwillig: Druck durch Vorgesetzte und Angst vor Entlassung verhinderten echte Wahlfreiheit. Der Sonntag sei kein Luxus, sondern müsse der Familie und dem sozialen Leben vorbehalten bleiben.

Laut Sonntagsallianz und syna entspricht die bestehende Regelung den kantonalen Bedürfnissen: Weniger als die Hälfte der Kantone nutzt die erlaubten vier Sonntage vollständig. Eine Ausweitung sei weder sachlich gerechtfertigt noch im Interesse der Mehrheit. Die Sonntagsallianz ergänzt, dass auch die Stimmberechtigten längere Ladenöffnungszeiten mehrheitlich ablehnen.

EKS, Freikirchen, Heilsarmee und SEA sehen keinen erkennbaren wirtschaftlichen Vorteil. Freikirchen und Heilsarmee betonen, dass zusätzliche Öffnungen zu Umsatzverlagerung führen und kleine Betriebe belasten. Laut EKS zeigen Erfahrungen, dass Sonntagsverkäufe Umsätze eher verlagern als steigern und kein wirksames Mittel gegen den Online-Handel sind. SEA erklärt, dass der Konsum sich nur auf mehr Tage verteilt, während Kosten steigen. Kleine Geschäfte geraten unter Druck, was langfristig zu Marktkonzentration führt. Der Verweis auf den Online-Handel überzeuge nicht: Acht zusätzliche Verkaufssonntage seien keine Antwort auf einen Markt, der rund um die Uhr geöffnet ist. Laut Sonntagsallianz und syna überzeugen wirtschaftliche Argumente ebenfalls nicht: Zusätzliche Öffnungszeiten bringen keinen Mehrumsatz, sondern höhere Kosten und Wettbewerbsdruck für kleinere Geschäfte, was zu Filialschliessungen und Marktkonzentration führen kann. Der Trend zum Online-Shopping werde dadurch nicht verändert.

Die VASOS stellt fest, dass mit der Änderung des Arbeitsgesetzes ein imaginäres Kundenbedürfnis gedeckt werden soll, das einschneidende personelle Auswirkungen auf Arbeitnehmende und ihr Umfeld hat. Zusätzliche Sonntagsverkäufe schmälern den planbaren Lebens-, Familien- und Freizeitrhythmus, ohne zusätzliche Ausgleichsmassnahmen vorzusehen. Sie führen zudem zu mehr Verkehr und sind aus ökologischen Gründen abzulehnen.

Die EKS weist darauf hin, dass sich die EKS seit den 1980er-Jahren regelmässig zu arbeitsrechtlichen Liberalisierungsinitiativen geäussert und den arbeitsfreien Sonntag verteidigt hat. Bereits vor der Volksabstimmung 2005 warnte sie vor einem Präzedenzfall für weitere Liberalisierungen, was sich später bestätigte.

Laut Heilsarmee, Sonntagsallianz und syna ist der Titel der Vorlage irreführend: Statt einer «zeitlichen Befristung» sieht er eine dauerhafte Erhöhung der bewilligungsfreien Verkaufssonntage von vier auf zwölf vor.

EKS, SBK, Sonntagsallianz und syna lehnen den Minderheitsantrag ab. Sollte auf die Vorlage eingetreten werden, unterstützt VASOS den Minderheitsantrag, der maximal acht zusätzliche Sonntagsverkäufe nur bei allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen zulässt.

SGV und SUVA verzichten auf die Einreichung einer Stellungnahme.