Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Aktuell können die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmende im Detailhandel bewilligungsfrei arbeiten dürfen. Mit der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage soll das Arbeitsgesetz (ArG)1 angepasst und diese Obergrenze von vier Sonntagen auf zwölf Sonntage pro Jahr erhöht werden. Dies reduziert den Wettbewerbsnachteil des herkömmlichen Detailhandels gegenüber dem Online-Handel und Geschäften, in denen bereits heute sonntags gearbeitet werden darf, beispielsweise in Fremdenverkehrsgebieten oder an Bahnhöfen und Flughäfen. Ausserdem wird das erlebnisorientierte Einkaufen als Freizeitbeschäftigung in Kombination mit anderen Angeboten gestärkt. Auch diese neue Regelung lässt den Kantonen alle Freiheiten, innerhalb dieses Rahmens die Zahl der Sonntagsverkäufe ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten entsprechend festzulegen. Zudem bleibt die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten uneingeschränkt bestehen. Eine Minderheit lehnt die Änderung in ihrer Gesamtheit ab, da der Sonntag aus ihrer Sicht auch weiterhin vor allem der Erholung der Arbeitnehmenden dienen soll. Ein weiterer Minderheitsantrag fordert, mehr als vier Sonntagsverkäufe nur unter der Bedingung zuzulassen, dass ein für allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag auf nationaler oder kantonaler Ebene besteht.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 15. August 2025 bis zum 17. November 2025 statt. Im Zuge dessen wurden beim SECO 74 Stellungnahmen der Kantone, der Städte, der politischen Parteien, der nationalen Verbände der Sozialpartner und weiterer interessierter Kreise eingereicht.
Aufseiten der Kantone sind 28 Stellungnahmen – inklusive derjenigen der VDK sowie VSAA – beim SECO eingegangen. 19 Kantone sowie VDK unterstützen die Vorlage, 3 äussern sich mit Vorbehalt zur Vorlage, 4 lehnen die Vorlage ab.
Aufseiten der Städte sind 5 Stellungnahmen eingegangen. 2 Städte unterstützen die Vorlage, 3 lehnen die Vorlage ab.
Von den politischen Parteien sind 7 Stellungnahmen eingegangen: 3 Parteien unterstützen die Vorlage, 4 lehnen sie ab.
Unter den nationalen Verbänden der Sozialpartner haben 10 Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen mit nationaler Bedeutung Stellung genommen. 5 davon unterstützen die Vorlage, 5 lehnen sie ab.
Aufseiten der weiteren interessierten Kreise sind 24 Stellungnahmen eingegangen. 10 davon unterstützen die Vorlage, 3 äussern sich mit Vorbehalt zur Vorlage oder haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet, 11 lehnen die Vorlage ab.
In den nachfolgenden Abschnitten werden die Stellungnahmen der verschiedenen Adressaten (Kantone, Städte, politische Parteien, nationale Verbände der Sozialpartner) und weitere interessierte Kreise) zusammengefasst.
3 Positionen der Kantone
3.1 Generelle Positionen in Kürze
Aufseiten der Kantone sind 28 Stellungnahmen – inklusive derjenigen der VDK sowie VSAA – beim SECO eingegangen. 19 Kantone sowie VDK unterstützen die Vorlage, 3 äussern sich mit Vorbehalt zur Vorlage, 4 lehnen die Vorlage ab: