Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten
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TG sieht keinen Bedarf an weiteren Sonntagsöffnungen, da bestehende Bewilligungsmöglichkeiten ausreichen. NE hält die aktuellen Öffnungsmöglichkeiten (maximal vier Sonntage pro Jahr, Ausnahmen für touristische Regionen, Bahnhöfe und Flughäfen) für ausreichend.
VS weist darauf hin, dass es notwendig wäre, in Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)3 landesweit einheitliche Regeln für die Beschäftigung von Personal an Sonntagen und Feiertagen in Tourismusregionen zu definieren. Da der Begriff der ausgeprägten Saisonalität unterschiedlich interpretiert wird, wäre eine Klärung hilfreich, um schweizweit einheitlich anwendbare Vorschriften zu erlassen.
4 Positionen der Städte
4.1 Generelle Positionen in Kürze
Aufseiten der Städte sind 5 Stellungnahmen eingegangen. 2 Städte unterstützen die Vorlage, 3 lehnen die Vorlage ab.
4.1.1 Befürworter der Initiative (Zustimmung) St. Gallen und Zürich
Diese Städte befürworten die Vorlage und sehen in der Ausweitung Potenziale für mehr Flexibilität, die Stärkung des stationären Handels und eine Belebung der Innenstädte. Zürich unterstützt den Minderheitsantrag und betont dabei ebenfalls die Bedeutung eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags (GAV).
4.1.2 Gegner der Initiative (Ablehnung) Bern, Lausanne, Neuenburg
Diese Städte lehnen die Vorlage und somit eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe ab – mit Verweis auf den Schutz des arbeitsfreien Sonntags, die Bedeutung sozialer und familiärer Ruhezeiten sowie den Arbeitnehmerschutz. Lausanne und Bern knüpfen mögliche Ausweitungen klar an die Voraussetzung eines allgemeinverbindlichen GAV, während Neuenburg zusätzlich auf fehlenden Bedarf und negative Auswirkungen auf das Personal verweist.
4.2 Fazit
Insgesamt zeigt sich ein deutlicher Gegensatz zwischen Städten, die primär arbeits- und sozialpolitische Aspekte betonen, und jenen, die die wirtschaftlichen Chancen im Vordergrund sehen. Die Diskussion dreht sich damit zentral um die Balance zwischen Schutz der Mitarbeitenden und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels.
4.3 Detaillierte Positionen der Städte
Die Städte St. Gallen und Zürich begrüssen die geplante Änderung. Die Stadt St. Gallen sieht darin mehr Flexibilität und eine Reduktion der Wettbewerbsnachteile des Detailhandels gegenüber dem Onlinehandel. Die Stadt Zürich steht der Ausweitung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe unter Wahrung der Gemeindeautonomie und des Arbeitnehmerschutzes offen gegenüber. Die Massnahme könne zur Belebung der Innenstädte beitragen und Wettbewerbsnachteile gegenüber Onlinehandel und touristischen Gebieten verringern.
Die Stadt Zürich unterstützt den Minderheitsantrag, wonach ein allgemeinverbindlicher GAV Voraussetzung für eine Ausweitung auf bis zu zwölf Sonntage ist.