Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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EVP und EDU kritisieren den irreführenden Titel der Vorlage, da es sich nicht um eine «befristete» Flexibilisierung handelt, sondern die Sonntagsverkäufe dauerhaft von vier auf mindestens zwölf erhöht werden sollen.

Aus Sicht von SP und Grüne ist die bestehende Regelung (maximal vier Sonntage und Ausnahmen für Tourismusregionen) ausreichend. Laut SP schützt sie Mitarbeitende, fördert den sozialen Zusammenhalt und die mentale und körperliche Gesundheit.

6 Positionen der nationalen Verbände der Sozialpartner

6.1 Generelle Positionen in Kürze

Unter den nationalen Verbänden der Sozialpartner haben 10 Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen mit nationaler Bedeutung Stellung genommen. 5 davon unterstützen die Vorlage, 5 lehnen sie ab.

6.1.1 Befürworter der Initiative (Zustimmung)

Auf der Seite der Befürworter stehen GastroSuisse, HotellerieSuisse, SAV, sgv und Swissstaffing. Sie argumentieren, dass der stationäre Handel durch Online-Konkurrenz und veränderte Konsumgewohnheiten stark unter Druck steht und mehr Sonntagsöffnungen faire Wettbewerbsbedingungen, zusätzliche Umsätze und eine Belebung der Innenstädte schaffen würden. Aus ihrer Sicht stärken flexiblere Öffnungszeiten die touristische Attraktivität, fördern Gastronomie und Kultur und respektieren zugleich den Föderalismus, weil die Kantone frei entscheiden könnten, ob sie die zusätzlichen Sonntage nutzen. Einige Befürworter wie HotellerieSuisse halten zwölf Sonntage sogar für unzureichend und plädieren für weitergehende Liberalisierungen.

6.1.2 Gegner der Initiative (Ablehnung)

Auf der Gegenseite lehnen SGB, KV, SYNA, Travail.Suisse und Unia die Vorlage klar ab. Sie warnen davor, dass eine Verdreifachung der Sonntagsöffnungen zu stärkerer Belastung im Detailhandel führt, der schon heute von tiefen Löhnen, unregelmässigen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Risiken geprägt ist. Für sie stellt der arbeitsfreie Sonntag einen wesentlichen Pfeiler des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar und ist zentral für Erholung, Familienleben und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verweisen auf Studien zu erhöhtem Stress, Burnout-Risiken und den besonderen Betroffenheiten von Frauen und ausländischen Arbeitskräften. Ökonomisch sehen sie keinen Mehrwert, da längere Öffnungszeiten die Nachfrage nur verschieben und vor allem kleine Läden unter Druck setzen würden. Zudem sehen sie die Gefahr eines arbeitsrechtlichen Dammbruchs und lehnen den Minderheitsantrag ebenfalls ab, da ein GAV aus ihrer Sicht nie zu einer Verschlechterung von Arbeitsbedingungen führen dürfe.

6.2 Fazit

Die Positionen der nationalen Partner der Sozialverbände verdeutlichen eine klare Polarisierung zwischen wirtschaftlich orientierten Verbänden, die die Sonntagsöffnung als Mittel zur Stärkung des stationären Handels, zur Belebung der Innenstädte und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit betrachten, und sozialpolitisch ausgerichteten Akteuren, die in erster Linie den Schutz von Mitarbeitenden, Gesundheit, sozialem Zusammenhalt und arbeitsfreien Ruhezeiten betonen. Während die Befürworter Flexibilität, Standortattraktivität und tourismuspolitische Chancen ins Zentrum stellen, warnen die Gegner vor gesundheitlichen Belastungen, sozialen Nachteilen, fehlender wirtschaftlicher Wirksamkeit und einem schleichenden Abbau zentraler arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen.

6.3 Detaillierte Positionen der nationalen Verbände der Sozialpartner

GastroSuisse, HotellerieSuisse, SAV, sgv und Swissstaffing unterstützen die geplante Änderung. Der SAV hält fest, dass der Detailhandel durch veränderte Konsumgewohnheiten und die Online-Konkurrenz stark unter Druck steht. Die Erhöhung der Sonntagsöffnungen auf zwölf Tage schaffe faire Wett-