Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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bewerbsbedingungen, da heutige Ausnahmen an Bahnhöfen, Flughäfen oder Tankstellen zu Verzerrungen führten. Mehr Flexibilität stärke die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels und sichere Umsätze sowie Arbeitsplätze. Zudem sieht er positive Effekte für Stadtzentren, Tourismusregionen und die regionale Wertschöpfung, da Sonntagsöffnungen die Attraktivität von Innenstädten erhöhen und zusätzliche Frequenz für Gastronomie, Kultur und Hotellerie erzeugen. Auch der sgv betont, dass die Vorlage die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels, der Gastronomie und weiterer Branchen stärkt, die Innenstädte belebt und zusätzliche Chancen für den Tourismus schafft. GastroSuisse ist der Meinung, dass der Detailhandel gestärkt, Innenstädte belebt und der Tourismus gefördert werde. Die Vorlage reduziere Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Onlinehandel und schaffe zusätzliche Synergien mit Gastronomie und Freizeitangeboten. Swissstaffing spricht sich für die Stärkung des Detailhandels und eine flexible Anpassung an saisonale und regionale Nachfrage aus. Dies erhöhe die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Onlinehandel, belebe Innenstädte und verhindere Umsatzabfluss ins Ausland. Die Initiative schaffe zusätzliche Arbeitsplätze und eröffne Chancen für Teilzeitkräfte sowie die Integration von Frauen und älteren Personen in den Arbeitsmarkt. Ausserdem reduziere sie Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Detailhandelsformaten.

Aus Sicht von HotellerieSuisse ist die geplante Ausweitung auf zwölf verkaufsoffene Sonntage zwar ein Schritt, aber nur eine minimale Verbesserung, die dem veränderten Konsumverhalten und dem Druck des Online-Handels nicht ausreichend Rechnung trägt. Er betont, dass Einkaufen längst zu einer Freizeitaktivität geworden sei und Sonntagsöffnungen dem stationären Handel helfen könnten,

Kundschaft zu gewinnen und zu halten – zwölf Sonntage reichten dafür jedoch nicht. Auch die urbane Wertschöpfung profitiere von offenen Geschäften, da Besuche in Restaurants, Museen oder Kulturangeboten damit verbunden würden. Für die Beherbergung seien punktuelle Öffnungen hingegen wenig wirksam und schwer kommunizierbar. Er spricht sich deshalb weiterhin für Tourismuszonen in Innenstädten und für eine generelle Sonntagsöffnung aus, um Stadtzentren zu beleben und die touristische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

SAV und sgv betonen, dass der Föderalismus gewahrt bleibe, da die Kantone weiterhin frei entscheiden könnten, ob und wie sie zusätzliche Sonntage zulassen und Geschäfte nicht verpflichtet seien,

sonntags zu öffnen. Auch HotellerieSuisse begrüsst, dass die Kantone frei entscheiden können, ob und wann sie die zwölf Sonntage nutzen. Er erwartet jedoch, dass diese Entscheide in Absprache mit den betroffenen Akteuren getroffen werden und dem Tourismus möglichst zugutekommen. Swissstaffing spricht sich dafür aus, dass die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten gewahrt bleibt.

HotellerieSuisse, SAV und sgv lehnen den Minderheitsantrag ab. Laut SAV stellt die Kopplung an allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Autonomie der Sozialpartner dar und werde der Vielfalt der Branche nicht gerecht.

KV, SGB, SYNA, Travail.Suisse und Unia lehnen den Vernehmlassungsentwurf – zum Teil klar – ab. Sie sind der Ansicht, dass die Ausweitung der bewilligungsfreien Sonntagsarbeit von vier auf zwölf Tagen pro Jahr zu einer deutlichen Mehrbelastung für die Beschäftigten im Detailhandel führen würde. Aus Sicht des SGB blendet die Vorlage zentrale Fragen des Gesundheitsschutzes, der steigenden Stressbelastung und der sozialen Auswirkungen völlig aus und sieht weder verstärkte Kontrollen noch deren Finanzierung vor. Für ihn bilde das Sonntagsarbeitsverbot einen essenziellen Pfeiler des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Angesichts hoher Stresswerte und zunehmender Erschöpfung am Arbeitsplatz fordert er eine Stärkung statt einer Schwächung des Schutzes.

SGB, SYNA, Travail.Suisse und Unia weisen auf die bereits schwierigen Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals hin. Laut SGB sind im Detailhandel tiefe Löhne, unregelmässige Arbeitszeiten und körperliche Belastungen bereits heute problematisch und die zusätzliche Sonntagsarbeit würde die Situation weiter verschärfen. Auch die Unia betont, dass der Alltag im Verkauf geprägt ist von hohem Druck, unregelmässigen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen. Die Arbeitszeiten im Verkauf seien bereits stark dereguliert und belastend: zerstückelte Einsätze, Abendarbeit und kurzfristige Änderungen der Dienstpläne gehörten zum Alltag. VerkäuferInnen leiden unter körperlichen Beschwerden, hohen Leistungszielen, Personalmangel und ständigen Unterbrüchen. Wer unter solchen Bedingungen arbeitet, hat ein