Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten
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mit den lokalen Akteuren erfolgen müssten. Zudem heben sie hervor, dass die unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Voraussetzungen mit diesem föderalen Ansatz berücksichtigt würden.
Gleichzeitig seien die arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Arbeitnehmerschutz, auch bei einer Ausweitung zwingend einzuhalten und auf heutigem Niveau zu berücksichtigen.
Auch AI, BE, BL, FR, GE, GR, OW, SH, SO, TI und UR unterstützen die Vorlage. Gemäss UR sei die vorgeschlagene Flexibilisierung moderat und stütze sich auf eine bestehende Regelung. SH, SO und UR sehen in zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen eine Möglichkeit, dem Kundenbedarf nach mehr Flexibilität gerecht zu werden und - zusätzlich mit BE und GE - sind sie der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels gestärkt werden könne. Für BL, GE, LU, OW, SO, TI und UR ist zentral, dass die Regelung der Ladenöffnungszeiten in kantonaler Kompetenz bzw. dass die Kantonsautonomie gewahrt bleibt. BL, SH, TI und ZH betonen, dass die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen unverändert gelten. BE hält positiv fest, dass trotz Ausweitung am Grundsatz des Sonntags als Ruhetag festgehalten wird. GR betont, dass Sonntagsarbeit in Tourismusgebieten bereits während Hochsaisons üblich ist und zahlreiche Ausnahmen bestehen. Eine moderate Erhöhung der bewilligungsfreien Sonntage von vier auf zwölf erscheine daher angemessen. SO betrachtet die vorgeschlagene Ausweitung als massvolle, föderalistische Flexibilisierung, die das Instrument der Sonntagsverkäufe stärkt.
Volkswirtschaftlich sieht SO darin eine Chance zur Belebung der Innenstädte. Inhaltlich regt SO an, den vorgesehenen Titel im Arbeitsgesetz präziser von «Begrenzter Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» zu «Ausweitung der Sonntagsarbeit» zu ändern, da die Vorlage weder eine Befristung noch eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten bezweckt, sondern die bewilligungsbefreite Sonntagsarbeit betrifft.
BE weist darauf hin, dass eine entsprechende Anpassung im kantonalen Recht schwierig durchzusetzen wäre. GE hält fest, dass die Ladenöffnungszeiten und insbesondere die Sonntagsarbeit im Kanton umstritten sind und derzeit nicht die Voraussetzungen bestehen, die erweiterten Möglichkeiten umzusetzen.
AG, NW und SG stimmen der Änderung des Arbeitsgesetzes zu, da sie den anderen Kantonen erweiterte Kompetenzen nicht vorenthalten möchten, da deren Bedürfnisse variieren können. Gleichzeitig hält AG fest, dass im Kanton AG kein breites Bedürfnis für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage besteht. Obwohl jüngst die Möglichkeit geschaffen wurde, einen dritten verkaufsoffenen Sonntag im Advent festzulegen, gab es keine Bestrebungen, die bundesrechtlich möglichen vier Sonntage auszuschöpfen. Zudem öffnen Geschäfte selbst an bewilligten Adventssonntagen teilweise nicht. NW stellt fest, dass sich die geltende Praxis bei Ladenöffnungszeiten bewährt hat und derzeit kein Anpassungsbedarf besteht. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen haben für NW weder positive noch negative Auswirkungen. SG weist darauf hin, dass Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten im Kanton SG politisch kaum durchsetzbar sind und die Bevölkerung bisher Liberalisierungen abgelehnt hat.
Die Minderheitsanträge werden explizit von AI, BE, BL, GL, SH und ZH abgelehnt. BE lehnt diese aus rechtssetzungstechnischer Sicht ab, da die Ausgestaltung bewilligungsfreier Sonntage nicht von Handlungen Dritter abhängig gemacht werden sollte und ein allgemeinverbindlicher GAV im heterogenen Detailhandel kaum realisierbar wäre. SH erachtet eine Ausweitung an einen allgemeinverbindlichen GAV als zu kompliziert. Laut ZH würde eine solche Bedingung die Vertragsfreiheit der Sozialpartner unter Druck setzen und wäre sachfremd im Arbeitsgesetz.
Der VSAA verzichtet auf eine Stellungnahme und verweist auf diejenige der VDK.
Insgesamt äussert VD sich mehrheitlich positiv zur vorgeschlagenen Revision als moderater, aber nützlicher Unterstützung des Detailhandels. VD begrüsst eine grössere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitnehmenden und weist darauf hin, dass der Initiativtitel irreführend sei, da die Frage der Öffnungszeiten kantonal geregelt werde. Das Ziel der Initiative, die Wettbewerbsnachteile des Detailhandels zu mildern, unterstützt VD jedoch. VD würdigt den föderalistischen Ansatz des Vorentwurfs, der den Kantonen grossen Handlungsspielraum bei der Umsetzung lässt und auch Chancen für weitere Bereiche wie Gastronomie, Hotellerie, Kultur und die lokale Wirtschaft bietet. Zudem könnte VD eine Erhöhung