Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
line-Konkurrenz; diese beruhe vor allem auf Preisvorteilen und globalen Marktstrukturen, nicht auf Öffnungszeiten. Eine Sonntagsöffnung würde eher zu einer stärkeren Marktkonzentration zugunsten grosser Anbieter führen und die Vielfalt im Detailhandel weiter schwächen. Travail.Suisse warnt zudem vor einer Multiplikatorwirkung, da zusätzliche Sonntagsarbeit im Verkauf auch in anderen Bereichen – etwa im öffentlichen Verkehr, in der Reinigung oder im Sicherheitsdienst – mehr Sonntagseinsätze auslösen würde. Der KV ist der Ansicht, dass die behaupteten Vorteile für Konsum und Innenstädte weder empirisch belegt noch nachhaltig seien; zusätzliche Öffnungszeiten führten eher zu einer zeitlichen Verlagerung des Konsums und erhöhtem Produktivitätsdruck. Auch SYNA ist der Ansicht, dass längere Öffnungszeiten nicht zu mehr Umsatz führen, aber die Kosten erhöhen und vor allem kleinere Geschäfte unter Druck setzen. Da die Produktivität im Detailhandel über dem Niveau vor der Pandemie liege und sich das Konsumverhalten grundlegend verändere, bestehe kein Anlass, das Sonntagsarbeitsverbot weiter zu lockern. Laut Unia greift die Argumentation einer angeblichen «Krise des Detailhandels» nicht: Der Detailhandel hat sich von der Pandemie erholt, die Umsätze sind gestiegen, die Produktivität höher als vor der Pandemie.
Der SGB weist zusätzlich darauf hin, dass der Arbeitnehmerschutz im Bereich der Sonntagsarbeit eine ausschliessliche Bundeskompetenz bleibt und divergierende kantonale Regelungen zu Ungleichbehandlung und Wettbewerbsdruck führen würden. Die bestehende Regelung werde aus seiner Sicht von den Kantonen bereits ausreichend genutzt.
SYNA und Unia kritisieren den irreführenden Titel, da die Initiative keine zeitliche Befristung vorsieht, sondern die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe dauerhaft von vier auf zwölf verdreifacht. Laut Unia wurde das Anliegen erst vor drei Jahren vom Parlament abgelehnt.
Travail.Suisse und Unia kündigen an, die Gesetzesänderung mit allen Mitteln zu bekämpfen; laut Unia nötigenfalls mit einem Referendum. SYNA betont, dass eine Ausweitung der Sonntagsarbeit auf zwölf Sonntage für sie unverhandelbar sei.
SGB, SYNA und Unia lehnen den Minderheitsantrag ab, da ein Gesamtarbeitsvertrag nicht zur Verschlechterung, sondern zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen müsse. Für die Unia ist die Ausweitung auf zwölf Sonntage unverhandelbar, auch im Rahmen eines GAV. Unia fordert mehr Schutz – nicht weniger – und lehnt jede Aufweichung des Arbeitsgesetzes ab.
Sollte die Vorlage dennoch angenommen werden, fordert der KV zwingend einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, eine paritätische Kommission zur Überprüfung der Auswirkungen sowie eine verbindliche finanzielle Entschädigung für Sonntagsarbeit von mindestens 50 %.
7 Positionen der weiteren interessierten Kreise
7.1 Generelle Positionen in Kürze
Aufseiten der weiteren interessierten Kreise sind 24 Stellungnahmen eingegangen. 10 davon unterstützen die Vorlage, 3 äussern sich mit Vorbehalt zur Vorlage oder haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet, 11 lehnen die Vorlage ab.
7.1.1 Befürworter der Initiative (Zustimmung) Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände:
CP, FER, Swiss Retail Federation, GVBS, KMU-Forum (Mehrheit), SAB, Trade Valais, Trade Fri-
bourg
Die Befürworter argumentieren überwiegend wirtschaftlich und wettbewerbsorientiert. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände wie CP, FER, GVBS, KMU-Forum, SAB, Swiss Retail Federation, Trade Fribourg oder Trade Valais unterstützen die Vorlage, weil sie die zunehmende Konkurrenz durch den Onlinehandel, Einkaufstourismus und touristische Sonderregelungen als gravierend einschätzen. Sie sind der