Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/68: 23.325 s Kt. Iv. ZH. Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Formal sind die Stellungnahmen einiger Kantone so ausgestaltet, dass sie sich vollumfänglich der Stellungnahme der VDK anschliessen (LU, SZ, ZG). Der VSAA verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und verweist auf die VDK.
Die VDK unterstützt die Erhöhung der bewilligungsfreien Sonntage im Detailhandel von vier auf bis zu zwölf pro Jahr als moderate, befristete Flexibilisierung. Sie betont, dass die Kantone weiterhin eigenständig Anzahl und Termine der Sonntagsverkäufe festlegen können, wodurch regionale Unterschiede und lokale Bedürfnisse berücksichtigt werden. Gleichzeitig müsse der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleiben. Zusätzliche Verkaufssonntage könnten dem Kundenbedürfnis nach mehr Flexibilität entsprechen und die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels gegenüber dem Onlinehandel stärken.
3.1.1 Befürworter der Initiative (Zustimmung)
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Fribourg, Genf, Grau-
bünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Uri, Zug, Zürich
Diese Kantone befürworten die Vorlage und sehen in der Ausweitung eine moderate Flexibilisierung, die es ermöglicht, auf Kundenbedürfnisse und den Wettbewerb mit dem Onlinehandel zu reagieren. Sie betonen den föderalistischen Ansatz, der Kantonen die Freiheit lässt, Anzahl und Termine selbst zu bestimmen, sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.
Aargau, Nidwalden, St. Gallen
Diese Kantone stimmen der Vorlage ebenfalls zu, da sie den anderen Kantonen erweiterte Kompetenzen nicht vorenthalten möchten. Bei ihnen selber besteht jedoch kein Bedürfnis nach zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen.
3.1.2 Eingeschränkte Zustimmung gegenüber der Initiative Glarus, Jura, Waadt
Diese Kantone unterstützen grundsätzlich die Flexibilität, halten die Erhöhung auf zwölf Sonntage aber teilweise für zu weitgehend oder sehen spezifische Einschränkungen (z. B. Arbeitnehmerschutz, GAV) als zu beachten.
3.1.3 Gegner der Initiative (Ablehnung) Basel-Stadt, Neuenburg, Thurgau, Wallis
Diese Kantone lehnen die Vorlage ab und sehen keinen Bedarf für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage. Sie betonen, dass bestehende Regelungen ausreichend seien, zusätzliche Öffnungen wirtschaftlich kaum Vorteile bringen, kleine und mittlere Betriebe benachteiligen und die Arbeits- sowie Lebensbedingungen der Beschäftigten belasten könnten.
3.2 Fazit
Die Mehrheit der Kantone sowie die VDK unterstützt die Vorlage als moderate, föderalistische Flexibilisierung, die den Kantonen mehr Spielraum lässt, den Detailhandel gegenüber dem Onlinehandel zu stärken, während der Arbeitnehmerschutz erhalten bleibt. Einige Kantone lehnen die Ausweitung ab, da sie keinen zusätzlichen Nutzen sehen und negative Auswirkungen auf kleine Betriebe, Arbeitsbedingungen und das soziale Leben befürchten. Insgesamt zeigt sich ein klar föderalistischer Ansatz:
Kantone entscheiden selbst über Anzahl und Ausgestaltung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe.
3.3 Detaillierte Positionen der Kantone
Die VDK sowie die Kantone AR, LU, SZ und ZG unterstützen den Vorentwurf. Sie betonen, dass zusätzliche Verkaufssonntage dem Bedürfnis der Kundschaft nach mehr Flexibilität entgegenkommen und dem Detailhandel mehr Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Onlinehandel verschaffen könnten. Sie betrachten die Ausweitung als moderate Flexibilisierung auf Grundlage bestehender Regelungen. Die Kantone erhielten damit die Möglichkeit, ihre kantonalen Bestimmungen entsprechend anzupassen, wobei Umfang und Ausgestaltung – wie bisher – in ihrer Verantwortung lägen und in Abstimmung