Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/70: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 17 Seiten
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5.4 Datenschutz
Von den in der Schweiz wohnhaften Versicherten wird neu die Höhe des Kantonsbeitrags nach Artikel 60 nKVG erhoben. Von den im Ausland wohnhaften Versicherten werden nur aggregierte Daten erhoben. Der Datenschutz wird sichergestellt.
6 Inkrafttreten
Die KVG-Änderung vom 14. Juni 2024 (Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich) und die Änderung der VORA sollen auf den 1. Januar 2028 in Kraft treten.