Die Rechnungsstellung im schweizerischen Obligationenrecht
- Quelle
- library.oapen.org ↗
- Herausgeber/innen
- Daniel Huerlimann, Marc Thommen
- Reihe
- sui generis (Zürich) 13
- Verlag
- sui generis Verlag
- Sprache
- Deutsch
- DOI
- 10.38107/013
GS-
HEN
RECHT
— Seite 4 —Meinen Eltern
— Seite 5 —sui generis, Zürich 2020
Inauguraldissertation zur Erlangung der Würde eines Doctor iuris der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern
Die Fakultät hat diese Arbeit am 28. Mai 2020 auf Antrag der beiden
Gutachter, Prof. Dr. Frédéric Krauskopf und Prof. Dr. Susan Emmenegger, als Dissertation angenommen.
— Seite 7 —V
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde am 28. Mai 2020 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern als Dissertation angenommen. Das Manuskript wurde im November 2019 fertiggestellt. Später erschienene Literatur und Judikatur habe ich lediglich punktuell berücksichtigt.
Zum Dank verpflichtet bin ich zunächst meinem Doktorvater Prof. Dr. iur. Frédéric Krauskopf, der in mannigfaltiger Weise zum erfolgreichen Abschluss dieser Arbeit beitrug. An seinem Lehrstuhl durfte ich eine interessante und lehrreiche Assistenzzeit geniessen.
Weiter richte ich meinen Dank an Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger für die rasche Erstellung des Zweitgutachtens sowie ihre wertvollen Hinweise.
Ein besonderer Dank gebührt Prof. em. Dr. iur. Dr. Dr. h.c. Peter Gauch, der mein Interesse an der vorliegend behandelten Thematik weckte und mir stets mit Rat zur Seite stand, wenn mein Weg von einem scheinbar unverrückbaren Hindernis versperrt wurde. Herzlichen Dank für die Begegnungen und inspirierenden Gespräche.
Des Weiteren bedanke ich mich bei Dr. iur. Yannick Minnig für die kritische Durchsicht des Manuskripts und die Korrekturbemerkungen.
Den grössten Dank schulde ich meinen Eltern: Sie haben mich im Laufe meiner gesamten Ausbildung bedingungslos unterstützt und so zur Verwirklichung meiner Ziele beigetragen. Ohne sie wäre diese Arbeit nie entstanden. Ihnen sei diese Schrift gewidmet.
Salgesch, im September 2020 — Seite 9 —VII
Übersicht
Vorwort V Übersicht VII Inhalt IX
Literatur XVII Materialien XXXVII Abkürzungen XXXIX Einleitung1Teil 1: Begriff und Abgrenzungen3§ 1Begriff der Rechnungsstellung3§ 2Abgrenzungen11Teil 2: Rechtswirkungen der Rechnungsstellung im Allgemeinen15§ 3Vorbemerkungen15§ 4Wirkung auf die Entstehung einer Forderung18§ 5Wirkung auf den Umfang einer Forderung22§ 6Wirkung auf die Fälligkeit einer Forderung24§ 7Wirkung auf die Verjährung einer Forderung33§ 8Wirkung auf den Schuldnerverzug54§ 9Bindungswirkung der Rechnungsstellung92Teil 3: Wirkungen ausgewählter Zusatzerklärungen95§ 10Angabe von Kontodaten95§ 11Angabe von Zahlungsfrist oder Zahlungstermin135§ 12Angabe von Rabatt und/oder Skonto166Teil 4: Die Seite des Rechnungsadressaten171§ 13Rechtswirkungen des Verhaltens des Rechnungsadressaten171§ 14Rückforderungsanspruch des Rechnungsadressaten bei Überzahlung?179— Seite 10 —Begriffliches189Rechtswirkungen der Rechnungsstellung im Allgemeinen189Wirkungen ausgewählter Zusatzerklärungen192Die Seite des Rechnungsadressaten199— Seite 11 —IX
Inhalt
Vorwort V Übersicht VII Inhalt IX
Literatur XVII Materialien XXXVII Abkürzungen XXXIX Einleitung1Teil 1: Begriff und Abgrenzungen3§ 1Begriff der Rechnungsstellung3I.Im Obligationenrecht3II.Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Lehre4III.Im hier verstandenen Sinn4A.Erklärung5B.Erklärender und Erklärungsadressat6C.Erklärungsinhalt: Aufforderung zur Leistung von Geld 7 1. Leistungsobjekt: Geld72.Leistungsumfang: Nennwert93.Leistungshandlung: Verschaffen von Geld104.Leistungsgrund: Forderung11§ 2Abgrenzungen11I.Rechnungslegung11II.Abrechnung12III.Schuldanerkennung13IV.Quittierung13V.Klage und Schuldbetreibung14Teil 2: Rechtswirkungen der Rechnungsstellung im Allgemeinen15§ 3Vorbemerkungen15§ 4Wirkung auf die Entstehung einer Forderung18I.Der Begriff der Forderung18— Seite 12 —XII. Die Rechnungsstellung als Voraussetzung für die Entstehung einer Forderung?19A.Grundsatz19B.Ausnahme20§ 5Wirkung auf den Umfang einer Forderung22§ 6Wirkung auf die Fälligkeit einer Forderung24I.Der Begriff der Fälligkeit25II.Die Rechnungsstellung als Voraussetzung der Fälligkeit?27A.Grundsatz27B.Ausnahmen301.Parteivereinbarung und hypothetischer Parteiwille 30 2. Art. 327c OR — Auslagenersatz des Arbeitnehmers31§ 7Wirkung auf die Verjährung einer Forderung33I.Die Rechnungsstellung als Voraussetzung für den Beginn der Verjährung?33A.Bei Verjährungsbeginn nach Art. 130 OR331.Grundsatz: Verjährungsbeginn mit Fälligkeit332.Ausnahme: «Kündigung» als fristauslösendes Ereignis34a)Zum Begriff der Kündigung nach Art. 130 Abs. 2 OR34b)Die Rechnungsstellung als Kündigung36B.Bei Verjährungsbeginn nach besonderer Bestimmung 39 II. Die Rechnungsstellung als Verjährungsunterbrechungsgrund?40A.Grundsatz: Keine Verjährungsunterbrechung durch Rechnungsstellung41B.Parteivereinbarung als Ausnahme?411.Lehre und Rechtsprechung422.Stellungnahme44a)Grammatikalische Auslegung44b)Systematische Auslegung45aa)Normintern45bb)Zusammenspiel mit Art. 137 und Art. 138 OR45cc)Verstoss gegen Art. 129 OR?47dd)Verstoss gegen Art. 141 Abs. 1 OR?48— Seite 13 —XIc) Historische Auslegung51d)Teleologische Auslegung52e)Ergebnis53§ 8Wirkung auf den Schuldnerverzug54I.Begriff und Voraussetzungen des Schuldnerverzugs54A.Fällige Verbindlichkeit54B.Leistungsmöglichkeit55C.Mahnung oder Ablauf eines bestimmten Verfalltags571.Die Mahnung im Sinne von Art. 102 Abs. 1 OR572.Der bestimmte Verfalltag nach Art. 102 Abs. 2 OR59a)Begriff59b)Methode der Festlegung60aa)Vereinbarung60bb)Kündigung60D.Pflichtwidrigkeit der Nichtleistung61II.Die Rechnungsstellung als Voraussetzung des Schuldnerverzugs?63III.Die Rechnungsstellung als Mahnung oder Kündigung?65A.Lehre und Rechtsprechung65B.Stellungnahme671.Vorbemerkung: Die Rechnungsstellung als Zahlungsaufforderung672.Zur konkreten Frage68a)Allgemeines68b)Bei feststehendem Leistungszeitpunkt69c)Bei nicht feststehendem Leistungszeitpunkt71aa) Die Rechnungsstellung als Kündigung i.S.v.
Art. 102 Abs. 2 OR71(1) Kündigung im engeren Sinn71(2) Kündigung im weiteren Sinn73bb)Die Rechnungsstellung als Mahnung74C.Voraussetzungen an den Inhalt der verzugsbegründenden Rechnungsstellung751.Allgemeines752.Ausschluss der Pflichtwidrigkeit bei einem Informationsdefizit des Schuldners über die den Anspruch begründenden Tatsachen?77— Seite 14 —XIIa) Lehre und Rechtsprechung77b)Stellungnahme79aa)Zur Pflicht zur oder zum Recht auf Information im Allgemeinen79bb)Zum Recht auf Information des Schuldners bei Mahnung oder Eintritt eines bestimmten Verfalltags85(1) Mahnung85(2) Bestimmter Verfalltag883.Zur Rechnungsstellung im Besonderen89§ 9Bindungswirkung der Rechnungsstellung92I.Grundsatz92II.Ausnahmen93A.Parteivereinbarung93B.Festlegung des Umfangs der Forderung durch Rechnungsstellung93C.Verstoss gegen Treu und Glauben93Teil 3: Wirkungen ausgewählter Zusatzerklärungen95§ 10Angabe von Kontodaten95I.Zur Erfüllung im Allgemeinen96A.Leistungsinhalt961.Im Allgemeinen962.Bei auf Schweizer Franken lautenden Geldsummenschulden im Besonderen973.Erfüllung bei der Verpflichtung zur Leistung von Buchgeld102a)Erfüllung durch Überweisung103b)Erfüllung durch Einzahlung106B.Leistender und Leistungsempfänger1071.Im Allgemeinen107a)Leistender107b)Leistungsempfänger108c)Neutrale Mitwirkende1112.Bei Geldsummenschulden111a)Im Allgemeinen111b)Bei Buchgeld im Besonderen112— Seite 15 —XIIIC. Leistungsort («Ort der Erfüllung»)1121.Allgemeines112a)Begriffliches112b)Bestimmung des Leistungsorts113c)Bedeutung1132.Der Leistungsort bei Geldsummenschulden114a)Geldsummenschulden im Allgemeinen114aa)Grundsatz: Bringschulden114bb)Ausnahme: Schickschulden117b)Bei Buchgeld im Besonderen118aa)Bringschuld118bb)Schickschuld1193.Qualifikation der an der Erfüllung Beteiligten bei der Leistung von Buchgeld120a)Bei Bringschulden (Grundsatz)120aa)Überweisung120(1) Hausüberweisung120(2) Kettenüberweisung121bb)Einzahlung123b)Bei Schickschulden (Ausnahme)123II.Rechtswirkungen der Angabe von Kontodaten124A.Leistungsinhalt1241.Fall 1: Recht oder Pflicht zur Leistung von Buchgeld1242.Fall 2: Ermächtigung oder Verpflichtung zur Zahlung mit Buchgeld124a)Grundsatz: Ermächtigung125b)Ausnahme: Verpflichtung128B.Leistungsort1291.Fall 1: Recht oder Pflicht zur Leistung von Buchgeld1302.Fall 2: Ermächtigung oder Verpflichtung zur Zahlung mit Buchgeld132§ 11Angabe von Zahlungsfrist oder Zahlungstermin135I.Zu den Begriffen der Zahlungsfrist und des Zahlungstermins135II.Wirkung auf die Fälligkeit136A.Recht zur Festlegung (oder Modifikation) der Fälligkeit durch den Gläubiger137— Seite 16 —XIV
B.Die übrigen Fälle1381.Ablauf der Zahlungsfrist oder Eintritt des Zahlungstermins vor dem Eintritt der Fälligkeit1382.Ablauf der Zahlungsfrist oder Eintritt des Zahlungstermins bei Eintritt der Fälligkeit1383.Ablauf der Zahlungsfrist oder Eintritt des Zahlungstermins nach Eintritt der Fälligkeit139a)Ansichten in Lehre und Rechtsprechung139b)Stellungnahme140III.Wirkung auf den Schuldnerverzug143A.Standpunkte in Lehre und Rechtsprechung143B.Stellungnahme1451.Grundsatz: Die Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist oder Zahlungstermin als zur Mahnung oder Kündigung taugliche Erklärung1452.Rechtsnatur der Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist oder Zahlungstermin145a)Bei bestimmtem Leistungszeitpunkt145b)Bei unbestimmtem Leistungszeitpunkt147aa)Die Rechnungsstellung als Kündigung147(1) Kündigung im engeren Sinn147(2) Kündigung im weiteren Sinn148bb)Die Rechnungsstellung als Mahnung149cc)Die Rechnungsstellung mit Antrag auf Verabredung eines bestimmten Verfalltags149C.Rechtzeitigkeit der Zahlung1501.Bei Geldsummenschulden im Allgemeinen1502.Bei Buchgeldschulden im Besonderen152a)Positionen in Lehre und Rechtsprechung152aa)Die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers als massgebender Zeitpunkt152bb)Vorverschiebung der Rechtzeitigkeit der Leistung bei Bareinzahlungen am Postschalter 152 cc) Vorverschiebung der Rechtzeitigkeit der Leistung bei Überweisungen155(1) Hausüberweisung155(2) Kettenüberweisung156b)Stellungnahme157aa)Die Buchgeldschuld als Bringschuld157bb)Die Buchgeldschuld als Schickschuld161— Seite 17 —XVIV. Wirkung auf die Verjährung162A.Beginn und Lauf der Verjährung1621.Bei Verjährungsbeginn nach Art. 130 OR162a)Kein Recht zur Festlegung (oder Modifikation)
der Fälligkeit durch den Gläubiger162b)Recht zur Festlegung (oder Modifikation)
der Fälligkeit durch den Gläubiger1652.Bei Verjährungsbeginn nach besonderer Bestimmung165B.Unterbrechung der Verjährung166§ 12Angabe von Rabatt und/oder Skonto166I.Zum Begriff des Rabatts und des Skontos167II.Wirkung auf die Forderungshöhe167III.Wirkung auf den Schuldnerverzug169Teil 4: Die Seite des Rechnungsadressaten171§ 13Rechtswirkungen des Verhaltens des Rechnungsadressaten171I.Schweigen und Nichtbezahlung171A.Zur Schuldanerkennung im Allgemeinen172B.Das Schweigen des Rechnungsadressaten als Schuldanerkennung?1741.Grundsatz1742.Ausnahmen175II.Vollständige oder teilweise Bezahlung des geforderten Geldbetrags176A.Grundsatz: Schuldanerkennung176B.Ausnahmen1771.Die Bezahlung als originäres Schuldversprechen1772.Die übrigen Fälle177III.Teilweise Bestreitung des in Rechnung gestellten Betrags178IV.Einzelfrage: Anbringen eines Prüfvermerks bei der Rechnungsstellung in Papierform als Schuldanerkennung?178— Seite 18 —XVI§ 14 Rückforderungsanspruch des Rechnungsadressaten bei Überzahlung?179I.Grundsatz179A.Anspruch aus Vertrag179B.Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung180II.Ausnahmen181A.(Konstitutive) Schuldanerkennung181B.Verstoss gegen Treu und Glauben181C.Verzicht (Aufhebung)182§ 15Anspruch auf Rechnungsstellung?182I.Grundsatz183II.Ausnahmen184III.Einzelfrage: Anspruch auf Rechnungsstellung in Papierform?184A.Grundsatz185B.Ausnahme186C.Folgefrage: Zulässigkeit kostenpflichtiger Rechnungsstellung in Papierform?187Teil 5: Ergebnisse189Begriffliches189Rechtswirkungen der Rechnungsstellung im Allgemeinen189Wirkungen ausgewählter Zusatzerklärungen192I.Angabe von Kontodaten192A.Allgemeines192B.Zu den Rechtswirkungen im Konkreten194II.Angabe von Zahlungsfrist oder Zahlungstermin195III.Angabe von Rabatt und/oder Skonto199Die Seite des Rechnungsadressaten199— Seite 19 —XVII