SchKG

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Als Norm
  1. BGE 81 III 2404.02.1955Aussonderung im Konkurs. Pflicht der Konkursverwaltung, über einen auf Grund eines Kaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt nach Ablauf der Eingabefrist angemeldeten Eigentumsanspruch eine Verfügung im Sinne von Art. 242 SchKG zu treffen, auch wenn vorher auf Grund des gleichen Vertra
  2. BGE 81 III 301.02.19551. Die Aufsichtsbehörden sind befugt, von Amtes wegen und gleichgültig ob rechtzeitig Beschwerde geführt wurde, die Verfügungen der Betreibungsämter aufzuheben, die gegen eine schlechthin zwingende Gesetzesvorschrift verstossen oder im Einzelfalle öffentliche Interessen oder Inte
  3. BGE 81 III 3617.01.1955Über die richtige Anwendung des Gebührentarifs durch eine Arrestbehörde haben die Aufsichtsbehörden nicht zu entscheiden. Art. 16 des Gebührentarifs, Art. 17 ff. und 279 SchKG .
  4. BGE 81 IV 2910.01.1955Art. 164 Ziff. 1 und 165 Ziff. 2 StGB gelten gegenüber dem auf Pfändung betriebenen Schuldner, auch wenn er der Konkursbetreibung unterlag (Fälle des Art. 43 SchKG ); sie gelten dagegen nicht, wenn der Konkurs eröffnet worden ist, obwohl der Schuldner der Betreibung auf Pfändung
  5. BGE 80 III 13909.12.1954Widerspruchsverfahren. Verteilung der Parteirollen im Prozess ( Art. 106-109 SchKG ), wenn sich die Sache im Gewahrsam eines Vierten befindet.
  6. BGE 80 III 13126.11.1954Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist gegen Entscheidungen der Nachlassbehörde (hier: Wahl des Sachwalters gemäss Art. 295 SchKG ) nicht zulässig.
  7. BGE 80 III 14125.11.1954Verbot der Betreibung unter Ehegatten, Art. 173 ZGB . Betreibung unter Ehegatten zum Zwecke der Durchführung einer ehevertraglich vereinbarten Gütertrennung fällt nicht unter die Ausnahme gemäss Art. 176 Abs. 1 ZGB . Die trotz dem Verbot geführte Betreibung ist nichtig, ebenso de
  8. BGE 80 III 13716.11.1954Lohnpfändung. Die Befugnis, vorfrageweise über die Pfiicht der Ehefrau des Schuldners, an den Aufwand des Haushaltes beizutragen, zu entscheiden, steht in der Regel den Betreibungsbehörden und nicht dem Richter zu.
  9. BGE 80 III 10306.11.1954Betreibungsferien und Fristen ( Art. 63 SchKG ). Verlängerung der während der Betreibungsferien zu Ende gehenden Fristen im Falle, dass der letzte Tag der Ferien ein Sonn- oder Feiertag ist. Art. 31 Abs. 3 SchKG ist auf die Betreibungsferien nicht anwendbar. Verlängerung bis zum
  10. BGE 80 III 9705.11.1954Betreibungsart. Bei der Anwendung von Art. 39 und 40 SchKG ist der Stand des Handelsregisters massgebend. Offensichtlich ungerechtfertigte Eintragung?
  11. BGE 80 III 10629.10.1954Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG . Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmittels.
  12. BGE 80 III 11120.10.1954Amtliche Verwahrung gepfändeter Fahrnis ( Art. 98 SchKG ). Unzulässigkeit wegen Eigentumsansprache der Ehefrau des Schuldners oder wegen Hängigkeit einer Beschwerde gegen die Pfändung? Ersatz gepfändeter Gegenstände durch andere. Kognition des Bundesgerichts hinsichtlich der Vora
  13. BGE 80 III 12216.10.19541. Beschwerdeführung für einen Andern; Voraussetzungen, Art. 17 ff. SchKG (Erw. 1). 2. Wann ist der Drittschuldner zur Beschwerde über den Arrest- oder Pfändungsvollzug legitimiert? (Erw. 2). 3. Arrestierung von Forderungen einer Person ohne (schweizerischen) Wohnsitz: Der Arrest
  14. BGE 80 III 13314.10.19541. Art. 17 SchK G. Der Vermerk einer Abtretung der Forderung im Eigentumsvorbehaltsregister und der Bezug der Gebühr für diese Massnahme, die der Gläubiger nicht verlangt hatte, sind Verfügungen des Amtes, die nicht jederzeit, sondern nurbinnen der Notfrist von zehn Tagen angefoc
  15. BGE 80 I 33613.10.1954Art. 61 BV . Voraussetzungen der Gleichstellung von Schiedsgerichtsurteilen mit Urteilen staatlicher Gerichte. Grundsatz der völligen Gleichberechtigung der Parteien bei der Bestellung des Schiedsgerichts. Anwendung dieses Grundsatzes auf die von Wirtschaftsverbänden eingesetzten
  16. BGE 80 III 14930.09.19541. Zuständigkeitsfragen des eidgenössischen Rechts (Erw. 1 und 2). Voraussetzungen der Berufung an das Bundesgericht gegen einen die Zuständigkeit bejahenden Vorentscheid eines untern Gerichtes: a) nach Art. 49 OG ; b) nach Art. 48 Abs. 3 OG . Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde nach
  17. BGE 80 III 11425.09.1954Widerspruchsverfahren, Verteilung der Parteirollen ( Art. 106-109 SchKG ). Massgebend ist der Gewahrsam im Zeitpunkt der Pfändung.
  18. BGE 80 III 9923.09.1954Das Amt, in dessen Kreis der Schuldner zur Zeit der ersten gültigen Pfändungsankündigung seinen Wohnsitz hatte, bleibt für das weitere Verfahren zuständig. Verändert der Schuldner seinen Wohnsitz im Lauf einer Betreibung, so ist von Amtes wegen zu prüfen, ob dies vor oder nach je
  19. BGE 80 III 11701.09.1954Verwertung des Anteils an einer unverteilten Erbschaft ( Art. 132 SchKG , Art. 9 ff. VVAG ). Tragweite der in Art. 10 Abs. 3 VVAG aufgestellten Vorschrift, wonach ein Anteilsrecht von nicht annähernd bestimmbarem Wert in der Regel nicht versteigert werden darf. Vorschusspflicht d
  20. BGE 80 III 12830.08.1954Die Aufnahme einer Retentionsurkunde ( Art. 283 SchKG ) für die im Mietvertrag ausbedungene Instandstellungsentschädigung darf nicht abgelehnt werden (Änderung der Rechtsprechung).
  21. BGE 80 III 7924.08.1954Konkurs. vorzeitige Grundstücksverwertung ( Art. 243 Abs. 2 SchKG , Art. 128 VZG ). Voraussetzungen. Berücksichtigung der Werteinbusse, die daraus entstünde, dass der Betrieb des Gemeinschuldners vor der Verwertung eingestellt werden müsste, wenn damit bis nach Abschluss des Koll
  22. BGE 80 III 9102.07.1954Es kann nicht in einem und demselben Arrestverfahren gegen mehrere Schuldner vorgegangen werden; der Gläubiger muss gegen jeden einzelnen Schuldner einen Arrestbefehl erlangen. Ein Arrestbefehl, der beide Ehegatten als Schuldner bezeichnet, ist daher nicht vollziehbar.
  23. BGE 80 III 7429.06.1954Pfändung eines bestrittenen Erbanspruchs vom Betreibungsamt widerrufen wegen rechtskräftiger Abweisung der erbrechtlichen Klage des Schuldners. Leere Pfändungsurkunde ( Art. 115 Abs. 1 SchKG ). Hat diese als nichtig zu gelten, a) weil der Erbanspruch gepfändet worden war? (Erw. 1
  24. BGE 80 III 8622.06.1954Arrestvollzug bei gattungsmässiger Umschreibung der Gegenstände im Arrestbefehl ("Depots und Guthaben"). Erweist es sich im Laufe der Arrestbetreibung, dass keine zur angegebenen Gattung gehörenden Gegenstände vorhanden sind, so ist der Arrest als erfolglos aufzuheben (Erw. 1 und
  25. BGE 80 III 8218.06.1954Verteilung im Konkurs. Die Parteientschädigung, die dem die Konkurseröffnung beantragenden Gläubiger im Konkurserkenntnis oder bei Abweisung einer Berufung gegen dieses Erkenntnis zulasten des Gemeinschuldners zugesprochen wurde, gehört nicht zu den aus der Konkurseröffnung erwac
  26. BGE 80 III 1522.05.1954Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  27. BGE 80 III 6921.05.1954Widerspruchsverfahren ( Art. 106 ff. SchKG ). Voraussetzungen. Behauptet der geschiedene Ehemann der betriebenen Schuldnerin, dass die Betreibung eine Sondergutsschuld betreffe und die gepfändeten Gegenstände eingebrachtes Gut der Schuldnerin seien, so ist deswegen kein Widerspru
  28. BGE 80 III 3329.04.19541. Auslegung eines Rekursantrages. 2. Die Anhebung und Fortsetzung der Betreibung am Arrestort ist auch während der Hängigkeit einer Arrestaufhebungsklage ( Art. 279 SchKG ) zulässig.
  29. BGE 80 III 1828.04.1954Unpfändbarkeit. Art. 92 SchKG . War der Schuldner zum Verkauf unpfändbarer Sachen gezwungen, so kann der von ihm gelöste Preis nicht gepfändet werden, wenn er daraus binnen kurzem gleichwertige Gegenstände anschaffen will.
  30. BGE 80 III 2826.04.1954Lohnpfändung ( Art. 93 SchKG ). In der Betreibung gegen den Ehemann für eine auch den Frauenverdienst belastende Steuer ist dieser Verdienst bei der Berechnung der pfändbaren Lohnquote nur nach Massgabe der Beitragspflicht gemäss Art.192 ZGB als Einnahmequelle des Ehemanns zu ber
  31. BGE 80 III 9318.03.1954Rechtzeitigkeit der Arrestprosequierungsklage ( Art. 278 SchKG ). Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Betreibungsbehörden und Gerichten.
  32. BGE 80 III 311.03.1954In welchen Fällen steht es den Betreibungsbehörden zu, über die rechtzeitige Einreichung einer Klage zu befinden? Art. 63 SchKG kann nicht nur vom betriebenen Schuldner und vom betreibenden Gläubiger angerufen werden, sondern auch vom Drittansprecher, dem in einer Betreibung auf
  33. BGE 80 III 706.03.1954Gläubigerbezeichnung ( Art. 67 Ziff. 1, 69 Ziff. 1 SchKG ). Erfordernis einer klaren Bezeichnung. Die Verwendung eines Sammelnamens, der nicht die klare Bezeichnung einer parteifähigen Personenverbindung oder Vermögensmasse ist, sowie die Angabe eines Haupt- und eines Eventualglä
  34. BGE 80 III 3603.03.19541. Die Aufforderung des Betreibungsamtes an den ausgezogenen Mieter, Sachen in die geräumte Wohmmg zurückzubringen, ist eine Verfügung. Beschwerderecht nach Art. 17 SchKG (Erw. 1). 2. Darf das Amt sich vorerst mit einer solchen Aufforderung begnügen und dabei die Rückschaffung de
  35. BGE 80 III 2026.02.1954Unentbehrliche Hausgeräte und Möbel (Art. 92 Ziff. 1 Sch KG). Selbständiger Unpfändbarkeitsanspruch der Angehörigen des Schuldners, ohne Rücksicht auf einen von ihm mündlich oder schriftlich erklärten Verzicht, und mit Beginn der Beschwerdefrist von der eigenen Kenntnis an (E. 1
  36. BGE 80 III 4111.02.1954Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Wirkungen auf das Vermögen des Schuldners ( Art. 316 a SchKG ). Verfügungsrecht des Schuldners über eine Forderung, die nicht zur Liquidationsmasse gezogen wurde. Verjährungseinrede ( Art. 142 OR ). Verwirkung nach kantonalem Prozessrecht.
  37. BGE 80 III 2501.02.1954Widerspruchsverfahren um ein unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehendes Automobil, dessen Pfändung sich die Ehefrau des Schuldners als angebliche Käuferin widersetzt. Verteilung der Parteirollen. Kriterien des Gewahrsams und allfälligen Mitgewahrsams. Art. 106-109 SchKG .
  38. BGE 79 III 15009.11.19531. Zur Frage der Wirksamkeit einer Pfändung, die dem Schuldner nicht angekündigt worden war und erst nach 19 Uhr vorgenommen wurde. Art. 90 und 56 Ziff. 1 SchKG. 2. Eine Beitragspflicht der güterrechtlich getrennten Ehefrau des Schuldners nach Art. 246 ZGB ist bei der Lohnpfändu
  39. BGE 79 III 15530.10.1953Trinkgelder sind pfändbar. Wie ist die Pfändung vorzunehmen? Art. 93 SchKG.
  40. BGE 79 III 17429.10.1953Anfechtungsklage (Art. 288 SchKG). Voraussetzungen der Anfechtung eines Geschäfts, bei dem der Schuldner eine gleichwertige Gegenleistung erhielt.
  41. BGE 79 III 15906.10.19531. Rü?kwirkende \Yiederherstellung einer zu Unrecht vom Betreibungsamte widerrufenen Pfändung. 2. Der Lauf der Frist für das Verwertungsbegehren (Art. 116 SchKG) wird nicht berührt dadurch, dass die Pfändung anderer Gegenstände noch streitig ist und die Frist in Bezug auf sie er
  42. BGE 79 III 16229.09.1953Kriterium für die Klagefristansetzung nach Art. 107 oder 109 SchKG. Nachweis der behaupteten Abtretung der Forderung an den Drittansprecher.
  43. BGE 79 III 16410.09.1953Rechtskraft einer Verfügung, durch die ein Verwertungsbegehren abgewiesen wurde. Betreibung einer Erbschaft (Art. 49 SchKG). Wirkungen der Anordnung der konkursamtlichen Liquidation (Art. 193 SchKG) und der Einstellung dieses Verfahrens mangels Aktiven (Art. 230 SchKG).
  44. BGE 79 II 28508.09.1953Bei Verpflichtungen, deren Gegenstand in einer Geldsumme besteht, sind nur die im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetze vorgesehenen Vollstreckungsmassnahmen zulässig (Art. 38 SchKG). Ungesetzlich ist daher die Entscheidung, die einem Schuldner im Sinn einer einstweiligen Verfüg
  45. BGE 79 III 10407.09.1953Pfändung des Lohnes eines nicht in häuslicher Gemeinschaft mit seinen Eltern lebenden Minderjährigen. Dieser ist zur Beschwerde gegen die Pfändung legitimiert. Dem Minderjährigen ist ein Zahlungsbefehl zuzustellen. Art. 47 SchKG, 279 Abs. 1, 295 Abs. 2 ZGB.
  46. BGE 79 III 11903.09.1953Zwang_sversteigerung von Grundstücken, Zahlung des Steigerungspreises (Art. 136 SchKG). Verrechnung» mit einer vom Schuldner bestrittenen Grundpfandforderung?
  47. BGE 79 III 12403.09.1953Wenn in einer Pfandbetreibung, gegen die kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, das Pfand wegen einer Drittansprache nicht verwertet werden kann, ist dem Betreibenden kein Pfandausfallschein auszustellen und kann er nicht verlangen, dass die Betreibung auf dem Wege der Pfändung oder
  48. BGE 79 III 14503.09.1953Streichung der für eine ungültige Verfügung erhobenen Gebühr (Art. 17 des Tarifs). Recht des Betreibungsamtes zur Weiterziehung in Fragen der Anwendung des Tarifs (Art. 16 des Tarifs, 18 und 19 SchKG). Stützt das Amt den Anspruch auf die Gebühr darauf, dass die in Frage stehende
  49. BGE 79 III 10031.08.1953Pfändung eines von einem andern Betreibungsamt arrestierten Geldbetrages. Ein gepfändeter Barbetrag fällt gemäss Art. 199 SchKG in die Konkursmasse, wenn im Zeitpunkte der Konkurseröffnung die Fristen für die Teilnahme an der Pfändung im Sinne von Art. llO und 111 SchKG noch nic
  50. BGE 79 III 10831.08.1953Der Umstand, dass ein Dritter den Gewahrsam an den gepfändeten Sachen mit dem Schuldner teilt, schliesst nicht unbedingt aus, dass das Amt sie in Verwahru. g nimmt (Art. 98 SchKG).