13.4.3 Sponsoring
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.4.3 · Deutsch
Unter Sponsoring versteht man die Förderung von Einzelpersonen, einer Gruppe von Menschen, Organisationen oder Veranstaltungen durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein Unternehmen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit der Erwartung, eine die eigenen Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.
Beim Sponsoring handelt es sich um eine gegen Entgelt erbrachte Leistung, die i.d.R. steuerbar ist (Werbeleistung).