13.4.3 Sponsoring

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.4.3 · Deutsch

Unter Sponsoring versteht man die Förderung von Einzelpersonen, einer Gruppe von Menschen, Organisationen oder Veranstaltungen durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein Unternehmen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit der Erwartung, eine die eigenen Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.

Beim Sponsoring handelt es sich um eine gegen Entgelt erbrachte Leistung, die i.d.R. steuerbar ist (Werbeleistung).