13.4.2 Bekanntmachungsleistungen

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.4.2 · Deutsch

Bekanntmachungsleistungen, welche von oder an gemeinnützige Organisationen erbracht werden, sind von der Steuer ausgenommen und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Die freiwillige Versteuerung (Option) solcher Einnahmen ist möglich.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich der Definition von Bekanntmachungsleistungen geben die MWST-Infos Steuerobjekt sowie Subventionen und Spenden Auskunft.