13.4.2 Bekanntmachungsleistungen
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.4.2 · Deutsch
Bekanntmachungsleistungen, welche von oder an gemeinnützige Organisationen erbracht werden, sind von der Steuer ausgenommen und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Die freiwillige Versteuerung (Option) solcher Einnahmen ist möglich.
| [Abbildung: im Original] | Bezüglich der Definition von Bekanntmachungsleistungen geben die MWST-Infos Steuerobjekt sowie Subventionen und Spenden Auskunft. |