2.2.2.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.2.2.2 · Deutsch

Dienstleistungen, die die Gemeinschaft für die einzelnen Gesellschafter erbringt und die nicht der unmittelbaren Ausübung der Heilbehandlungstätigkeit der Gesellschafter dienen, sowie Lieferungen von Gegenständen sind zum massgebenden Satz steuerbar.

Darunter fallen namentlich folgende Leistungen:

  • Die Lieferung von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln an die einzelnen Gesellschafter;

  • die Lieferung von abnehmbaren und fest eingesetzten Prothesen, die die Gemeinschaft selbst hergestellt oder zugekauft hat, an die einzelnen Gesellschafter;

  • Sterilisationsarbeiten;

  • das Führen der Buchhaltung für einzelne Gesellschafter (vom Verbuchen der Geschäftsvorfälle bis hin zum Jahresabschluss);

  • das Ausfüllen der Steuererklärung für einzelne Gesellschafter.