2.3.3 Leistungen von Angehörigen eines Heil- und Pflegeberufs an ambulante Behandlungszentren
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 20. August 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.3.3 · Deutsch
Heilbehandlungen, die in einem ambulanten Behandlungszentrum von einem selbstständig erwerbenden Angehörigen eines Heil- und Pflegeberufs gemäss Ziffer 2.1 erbracht werden (und z. B. durch Retrozessionen entschädigt werden), sind von der Steuer ausgenommen (→ Ziff. 2.3.4, Beispiel 2 und Ziff. 2.5).
Wenn der Erbringer der Heilbehandlung bei einem Dritten angestellt ist und die Entschädigung (für die erbrachte Behandlung) seinem Arbeitgeber ausgerichtet wird, handelt es sich bei dieser Entschädigung ebenfalls um ein Entgelt aus von der Steuer ausgenommenen Leistungen, sofern kein steuerbares Zurverfügungstellen von Personal vorliegt (→ Ziff. 1.7 und Ziff. 2.3.4, Beispiel 3).