Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 15. November 2000 Direktion für Völkerrecht

Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und Revision des Strafrechts Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

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Zusammenfassung

Die Ratifizierung des Römer Statuts wird bis auf eine Ausnahme von allen Vernehmlassungsteilnehmern befürwortet, zum Teil nachdrücklich.

Dem Ziel des Bundesrates, dass sich die Schweiz unter den ersten sechzig Staaten befindet, die das Statut ratifizieren, wird ganz überwiegend ein hoher (aber nicht der einzige) Stellenwert zugemessen.

Die Erläuterungen und die Entwürfe zur Umsetzung der aus dem Römer Statut fliessenden Verpflichtungen haben eine insgesamt sehr positive Aufnahme gefunden.

Vereinzelt wurde eine Änderung der Bundesverfassung verlangt.

Zahlreiche Anregungen sind bezüglich rechtlicher Einzelfragen eingegangen.

A. Ausgangslage

Mit dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag geschaffen. Der Gerichtshof wird für die strafrechtliche Beurteilung von besonders schweren Individualverbrechen zuständig. Auf dem Grundsatz der Komplementarität fussend, greift er nur dort ein, wo nationale Strafverfolgungsbehörden versagen.

Die Schweiz, die sich stets für die Schaffung eines derartigen Gerichtshofs engagiert hat, unterzeichnete das Statut am 18. Juli 1998 anlässlich der Schlussfeier der Römer Konferenz. Eine aus Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat sich seit August 1998 mit den Voraussetzungen einer Ratifikation des Statuts durch die Schweiz befasst. Unter der Federführung des EDA ist eine entsprechende Vorlage erarbeitet worden.