Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten
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6 Weitere Bemerkungen
6.1 Vernehmlassungsfrist
In drei Stellungnahmen wurde dem Bedauern über die als zu kurz erachtete Vernehmlassungsfrist von drei Monaten Ausdruck gegeben (Kanton Waadt, Schweizerischer Gewerbeverband, Centre Patronal).
6.2 Finanzierung
Die LPS wünscht sich präzisere Angaben zur Finanzierung des Gerichtshofs.
6.3 Weitere Anpassungen des Strafrechts
Verschiede Bemerkungen gingen ein zu der im Bericht enthaltenen Erläuterung, dass die Ratifizierung des Römer Statuts in naher Zukunft weitere Anpassungen des Strafrechts nahelege, insbesondere die Aufnahme Strafrecht. Hierzu liess die SVP verlauten, auch in Zukunft seine keine Änderungen des schweizerischen Strafrechts nötig. Der Kanton Thurgau mahnt zur Vorsicht vor allzu eiligen Anpassungen des materiellen Strafrechts: Mit Ausnahme des vorgesehenen Art. 309 StGB und des Art. 179b MStG bestehe im heutigen Zeitpunkt kein Anlass, das Strafrecht zu revidieren. Dasselbe gelte für die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts und die Strafen.
Der Kanton Zürich ist hingegen der Ansicht, die noch fehlenden Tatbestände des materiellen Strafrechts sollten möglichst bald in das schweizerische Recht aufgenommen werden. Zum einen könne nur so die lückenlose Verfolgung der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewährleistet werden, und zum andern gebiete auch die konsequente Unterstützung der mit dem Römer Statut verbundenen Zielsetzung durch die Schweiz eine entsprechende Ergänzung der nationalen Rechtsordnung. Der Kanton Genf nimmt zur Kenntnis, dass weitere Anpassungen des Strafrechts geplant sind, wie dieser Kanton sie bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Genozidübereinkommen unterstützt hat.
Die raschmöglichste Ergänzung des StGB fordert die FDP. Auch für die SP wird die kommende Umsetzung des materiellen Strafrechts (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) wichtig. Diese soll rasch an die Hand genommen werden. Dabei soll den zivilen Justizbehörden in der Mehrheit der Fälle Priorität zukommen. Gleicher Ansicht ist Amnesty International.
Die Universität Genf spricht sich für die rasche Aufnahme der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus. Ein solcher Schritt sei vielleicht vor der Ratifizierung nicht absolut nötig, gewiss müsse er aber danach getan werden. Auch die im Militärstrafgesetzbuch enthaltenen Kriegsverbrechen sollten bei diesem Anlass einer erneuten Prüfung unterzogen werden. sicher. Die Frage der Konfiskation müsste ebenfalls genauer geprüft werden (Art. 77 Abs. 2 Bst. b des Statuts). Die Universität Lausanne vertritt die Ansicht, dass die Schweiz die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins innerstaatliche Recht aufnehmen muss, wenn sie ihre Souveränität bewahren will.