Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten
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ersten Staatenversammlung nach Inkrafttreten des Statuts teilzunehmen und solchermassen bei wegweisenden Entscheiden mitzuwirken. Aus mehreren Stellungnahmen ging hervor, es wäre zu bedauern, wenn sich die Schweiz ihrer Mitspracherechte an der ersten Versammlung der Vertragsstaaten begeben würde.
Verschiedentlich erwähnt wurde zudem der Umstand, dass die Schweiz mit einer frühen Ratifikation zum raschen Inkrafttreten des Statuts und zu dessen grösseren Verbreitung beitragen kann. Erhofft wurde sogar, von einem solchen Schritt gehe Signalwirkung aus. Lobend hervorgehoben wurde verschiedentlich auch die aktive Rolle der Schweiz bei den Vorbereitungsarbeiten (so von den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg, der SP und von Amnesty International). Erwähnt wurde auch, dass ein Abseitsstehen der Schweiz international nicht verstanden würde.
Der Kanton Thurgau, die LPS, die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden und die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft geben zu bedenken, dass eine rasche Ratifikation nicht auf Kosten einer sorgfältig vorbereiteten Umsetzungsgesetzgebung gehen darf.
Etwas weniger wichtig scheint der Zeitpunkt der Ratifikation für den Kanton Waadt zu sein, der allerdings davon ausgeht, dass man von den für das Inkrafttreten erforderlichen sechzig Ratifikationen noch weit entfernt sei. Die SVP weist darauf hin, dass "dieser erste Schritt" der Ratifikation getan werden solle, die Schweiz aber gleichzeitig darauf hinwirken müsse, dass auch Staaten, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden, den Gerichtshof anerkennen. Auch die Grossmächte müssten in das Römer Statut eingebunden sein.
Zwei kritische Stimmen mischen sich in den Chor der Vernehmlassungsteilnehmer, die eine zeitige Ratifikation begrüssen. Als "befremdlich" beziehungsweise "ungerechtfertigt" bezeichnen der Schweizerische Gewerbeverband und der Centre Patronal den vom Bundesrat aufgesetzten Zeitdruck. In beiden Stellungnahmen wird zur Begründung darauf verwiesen, dass der Strafgerichtshof ja bereits seit 130 Jahren gefordert werde.
2 Umsetzungsgesetzgebung
2.1 Erforderlichkeit einer Umsetzungsgesetzgebung
Die Notwendigkeit einer Anpassung des innerstaatlichen Rechts durch die Ratifikation des Römer Statuts durch die Schweiz ist unbestritten. Alle Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zu dieser Frage ausdrücklich äussern, bejahen die Erforderlichkeit der Anpassung des schweizerischen Rechts (ZH, BE, LU, ZG, FR, BS, BL, AR, AG, TG, TI, VD, NE, JU, FDP, SVP, LPS, CSP, SKG, SBK, SEK, ACAT, Terre des hommes, Amnesty International, Weltföderalisten, Cottier).
Als notwendig erachtet wird insbesondere die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, die eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof ermöglichen. So fordert der Kanton Basel-Stadt eine "sorgfältige, gerichtshoffreundliche Umsetzungsgesetzgebung", weil der Gerichtshof von der Zusammenarbeit mit den Staaten abhängig ist. Für den Kanton Bern ist eine spezielle schweizerische Gesetzgebung "unabdingbar".