Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten

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Straftaten und die Wiedergutmachung der Opfer. Für Terre des hommes stellt das Statut einen unumkehrbaren Fortschritt dar, der die Ausübung der Justiz auf einer höheren Ebene ermögliche, wo staatliche Strukturen versagen.

Die Universitäten Genf und Lausanne unterstützen die Vorlage ebenfalls, wobei die Universität Lausanne einige Lücken des Statuts bedauert, besonders die Straflosigkeit der juristischen Person und das Fehlen eines Verfahrens in Abwesenheit des Angeklagten. Kräftige Unterstützung erfährt das Vorhaben von Seiten der Aktion Christen für die Abschaffung der Folter, des Schweizerischen Flüchtlingshilfswerks, von Amnesty International, der Vereinigung der Weltföderalisten und der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft. Der Schweizerischen Gewerbeverband bringt dem Anliegen des Bundesrates immerhin "Verständnis" entgegen.

Dem Internationalen Strafgerichtshofs – und der geplanten Ratifizierung des Römer Statuts durch die Schweiz – eindeutig ablehnend gegenüber steht einzig der Centre Patronal. Der Gerichtshof sei keinesfalls unabhängig, sondern im Gegenteil eng mit dem der Schweiz fremdem System der Vereinten Nationen verbunden. Die Verbrechen, für welche der Gerichtshof zuständig sei, seien zudem viel zu weit und zu unklar definiert – ganz zu schweigen von der Aggression, für die überhaupt noch keine Definition vorliege. Auch die Aufhebung der Immunität nach Art. 27 des Statuts ist für den Centre Patronal kritikwürdig. Dieser Verband fürchtet weiter, dass die Finanzierung des Internationalen Strafgerichtshofs "angelsächsischen und islamischen Interessen" dienen könnte, wie dies beim Ad-hoc-Tribunal für Ex-Jugoslawien der Fall sei. Der Internationale Strafgerichtshof stehe für eine Justiz der Sieger und bedeute für die Schweiz einen unmittelbaren Souveränitätsverlust. Es sei "vermessen", einer solchen Institution beitreten zu wollen.

1.2 Bedeutung des Ziels, dass die Schweiz zu den sechzig erstratifizierenden Staaten gehört

Die im erläuternden Bericht dargelegte Absicht des Bundesrates, die Ratifizierung des Statuts so rasch wie möglich voranzutreiben, wurde ganz überwiegend als wichtiges Ziel begrüsst.

In den Vordergrund gerückt wurden vielerorts die humanitäre und rechtsstaatliche Tradition der Schweiz und ihre Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen. Auf diese Tradition spielen beispielsweise die Stellungnahmen der Kantone Luzern, Schwyz, Schaffhausen, Aargau, Tessin, Genf, der FDP und von Amnesty International an. Es sei eine schweizerische Tradition, für Frieden und die Achtung der Menschenrechte, für die Demokratie und den Rechtsstaat einzustehen, findet auch der Kanton Neuenburg. Von einer "moralischen" Verpflichtung spricht der Kanton Basel-Land, der "mit Nachdruck" eine möglichst baldige Ratifizierung durch den Bundesrat befürwortet. Terre des hommes vertritt der Auffassung, es gehe nicht nur um eine Frage der "humanitären" Tradition, sondern mehr noch um das Funktionieren der Justiz. Es sei in erster Linie die Absenz von Rechtsstaatlichkeit, welche die Begehung der schwersten Verbrechen fördere.

In den meisten Stellungnahmen wird auch dem praktischen Gesichtspunkt einer frühzeitigen Ratifikation grosse Bedeutung zugemessen, nämlich der Möglichkeit, an der