Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten
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überzeugend". Der Kanton Bern findet, die Ansätze dieses Entwurfs könnten Vorbild sein auch für die anstehende Revision des IRSG. Für den Kanton Basel-Land ist der unterbreitete Entwurf ist ein taugliches Instrument, um die Kooperation der Schweiz mit dem Internationalen Strafgerichtshof im Sinn und Geist des Römer Statuts zu regeln. Auch der Kanton Jura erachtet ein besonderes Gesetz als gut. Der Entwurf sei inhaltlich weitgehend vom Statut vorbestimmt. Erforderlich und annehmbar sei insbesondere die Verkürzung des Beschwerdewegs. Dem Entwurf ausdrücklich zustimmen können auch die Kantone Schwyz, Zug, Freiburg und Basel-Stadt. Der Kanton Solothurn stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu, fordert aber (wie andernorts auch der Kanton Basel-Stadt), die Kantone dürften finanziell nicht belastet werden. Der Kanton Aargau begrüsst die Klarstellung, hält die Schaffung einer Zentralstelle jedoch nicht für erforderlich.
Von den Parteien begrüsst die FDP ein einheitliches Gesetz, das eine übersichtliche und sachbezogene Darstellung erlaube. Ein eigenes Gesetz wird auch von der SP unterstützt. Die PdAS erinnert allgemein an die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrechen. Für die CSP ist ein Gesetz im vorgeschlagenen Rahmen sinnvoll, insbesondere für die Überstellung von Personen an den Gerichtshof und die Frage der Vollstreckung. Das Gebot der Rechtssicherheit verlange ein Gesetz im formellen Sinn.
Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz erachtet den Entwurf als zweckmässig. Es sei zu vermeiden, dass die gleichen Hindernisse und Hemmnisse aufgebaut werden, "wie sie leider in der internationalen Rechtshilfe mit Staaten bestehen". Der vorgeschlagene Entwurf zeuge von einer "modernen, effizienten Auffassung von Rechtshilfe, die auch für eine Revision des IRSG wegweisend sein könnte". Die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft stimmt der Beurteilung über die Notwendigkeit einer besonderen Umsetzung zu. Auch Amnesty International begrüsst die Schaffung eines eigenen Gesetzes. Der Entwurf enthalte sämtliche massgeblichen Bestimmungen zum Römer Statut und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit, Verständlichkeit sowie Bekämpfung und Bestrafung krasser Menschenrechtsverletzungen. Die Uni Lausanne schliesslich ist der Ansicht, der Entwurf habe den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Tribunalen ergänzt und sogar verbessert.
4.2 Schaffung der Zentralstelle
Mehrere Stellungnahmen beziehen sich auf die Frage der Schaffung einer Zentralstelle im Bundesamt für Justiz nach dem Vorbild der gegenwärtigen Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Tribunalen. Die Schaffung einer solchen Stelle wird zunächst von der SVP abgelehnt, die den Gesetzesentwurf ja insgesamt missbilligt. Die Schaffung einer Zentralstelle sei nicht nötig und "blähe den Apparat auf". Obwohl der Kanton Aargau ein besonderes Zusammenarbeitsgesetz begrüsst, stimmt er in der Frage der Zentralstelle mit der SVP überein. Diese Aufgabe könne direkt vom Bundesamt für Justiz übernommen werden.
Die Schaffung einer Zentralstelle wird dagegen ausdrücklich begrüsst vom Kanton Bern: Die Zentralstelle verkürze den Instanzenweg und beschleunige das Verfahren. Sorge tragen müsse das Bundesamt für Justiz – so der Kanton Bern weiter –, dass es