Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten
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verschaffen (Kantone Basel-Land und Tessin). Als "wichtig und sinnvoll" wird die Schaffung des Gerichtshofs vom Kanton Zug erachtet. Die SP erinnert an die schwersten Menschenrechtsverletzungen des vergangenen Jahrhunderts und folgert, es sei höchste Zeit für die Errichtung eines wirksamen, unabhängigen und universellen Gerichts.
Verschiedentlich wird die vom Gerichtshof zu erwartende präventive Wirkung unterstrichen. Das Kanton Basel-Stadt weist darauf hin, es gelte, "den Teufelskreis der Straflosigkeit" zu durchbrechen. Der Strafgerichtshof stelle sicher, dass sich die Verantwortlichen dieser Art von Verbrechen künftig nirgends mehr sicher fühlen könnten. Durch die wirksame Strafverfolgung könne noch grösseres Unheil abgewendet werden, meint die FDP. Die Kantone Bern und Schaffhausen, die LPS sowie Amnesty International finden es richtig, den Weg der Einsetzung von Ad-hoc-Tribunalen zugunsten der Schaffung eines ständigen Gerichtshofs zu verlassen. Für die Kantone Solothurn, Basel-Stadt und Tessin wird die Erforderlichkeit dieser Art der Einrichtung durch die Vorkommnisse in Ex-Jugoslawien und Ruanda eindrücklich belegt.
In zahlreichen Stellungnahmen wird die Komplementarität des Gerichtshofs thematisiert. Die Kantone Zug und Waadt unterstreichen dabei in erster Linie den souveränitätsschonenden Charakter der Komplementarität. Für den Kanton Waadt dürfte der Vorrang der innerstaatlichen Strafgerichtsbarkeit gar Voraussetzung dafür sein, dass die Schweiz dem Gerichtshof beitritt. In weiteren Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Komplementarität des Gerichtshofs die Staaten zu einer konsequenteren Verfolgung der Delikte anhalten dürfte (Kantone Basel-Land, Schaffhausen und Aargau sowie Amnesty International). Neben diesen positiven Äusserungen wurde vereinzelt aber auch bezweifelt, ob die Komplementarität des Gerichtshofs wirklich nur von Vorteil sei: Während die LPS in der Praxis Kompetenzkonflikte ("auch negative") zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und dem Internationalen Strafgerichtshof befürchtet, läuft die Komplementarität für die PdAS auf eine Immunität für Angehörige westlicher Staaten hinaus.
Auch die SVP begrüsst das Römer Statut von seiner Stossrichtung her, wenn auch Zweifel aufscheinen, ob der Gerichtshof seinen hohen Ansprüchen genügen könne. Für Rechtsstaaten westlichen Zuschnitts sei der Gerichtshof "weitgehend bedeutungslos", während bei den anderen Staaten noch nicht sicher sei, ob auch sie dem Statut beitreten. Bedauern darüber, dass die Universalität des Gerichtshofs durch die beschränkte Zuständigkeit auf den Begehungs- und den Täterstaat – mindestens in einer ersten Phase – nicht besser verwirklicht werden konnte, äussern auch die Kantone Thurgau und Jura. Für die SP und die CSP ist dieser Umstand Ansporn, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Staaten aller Kontinente diesem völkerrechtlichen Vertrag beitreten. Nur so erhalte der Gerichtshof auch ein entsprechendes Gewicht und wirke präventiv.
Die LPS begrüsst den Umstand, dass der Internationale Strafgerichtshof als eine von den Vereinten Nationen getrennte internationale Organisation errichtet wird, die nur von den Vertragsstaaten getragen wird. Mit dem Statut zufrieden ist auch die Schweizer Bischofskonferenz, insbesondere im Bereich des Opferschutzes und der Wiedergutmachung. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund erachtet den Gerichtshof als wichtigen völkerrechtlichen Fortschritt und begrüsst insbesondere die automatische Gerichtsbarkeit, die starke Verbindlichkeit des Statuts, die Unverjährbarkeit der