Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/11: Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Ratifizierung · 17 Seiten

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B. Vernehmlassungsverfahren

1 Vernehmlassungsadressaten und Vernehmlassungsunterlagen

Am 5. Juni 2000 ermächtigte der Bundesrat das EDA, bei den Kantonen, den Bundesgerichten, den politischen Parteien, den Spitzenverbänden der Wirtschaft und (etwa fünfzig) interessierten Organisationen das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsunterlagen umfassten:

- einen erläuternden Bericht,

- einen Vorentwurf eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Römer

Statuts,

- einen Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Inter-

nationalen Strafgerichtshof,

- einen Vorentwurf einer Revision des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgeset-

zes (Rechtspflegedelikte), sowie

- das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Auf Wunsch wurden die Unterlagen durch drei Anhänge zum erläuternden Bericht ergänzt. Darin wurden einzelne Themen des Römer Statuts eingehender behandelt:

- die Straftatbestände des Statuts,

- die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts und Strafen, sowie

- das Verfahren vor dem Gerichtshof.

Die Vernehmlassung wurde auf dem Internet angezeigt und die Unterlagen elektronisch zugänglich gemacht. Während des Vernehmlassungsverfahrens gingen verschiedene Anfragen von Personen und Organisationen aus dem In- und Ausland ein.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 15. September 2000. Bis zum 2. Oktober 2000 gingen insgesamt 48 Stellungnahmen ein.

22 Stellungnahmen stammen aus den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Aargau, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura. 20 Kantone antworteten in der Sache. Die Kantone Uri, Obwalden und St. Gallen teilten ihren Verzicht auf eine materielle Stellungnahme mit.

Eingegangen sind weiter Antworten des Bundesgerichts, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (das auf eine Vernehmlassung in der Sache verzichtete) und des Militärkassationsgerichts.

Von den politischen Parteien nahmen die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SP), die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Liberale Partei (LPS), die Partei der Arbeit (PdAS) und die Christlich-soziale Partei (CSP) Stellung.