Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/12: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen · 23 Seiten

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Nach einer ersten Vernehmlassung über Handlungsbedarf und allgemeine Fragen zur Stellung behinderter Menschen im Herbst 19991 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Ende letzten Jahres unter anderem gestützt auf die Ergebnisse jener Vernehmlassung dem Bundesamt für Justiz den Auftrag erteilt, gesetzliche Massnahmen zu erarbeiten, die als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" dienen können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf2 ist den interessierten Kreisen von Anfang Juni bis Anfang September 2000 zur Stellungnahme unterbreitet worden.

Insgesamt haben sich 143 Institutionen zu Wort gemeldet:

– 26 Kantonsregierungen

– 2 weitere kantonale Gremien

– 6 Eidgenössische Gerichte und Kommissionen

– 7 Parteien

– 5 Anstalten und spezialgesetzliche Aktiengesellschaften

– 8 Spitzenverbände

– 27 Fachorganisationen

– 62 Weitere Organisationen

Die Vernehmlasser werden im Bericht nur mit Abkürzungen zitiert. Eine Liste der Abkürzungen befindet sich im Anhang 2. Die Reihenfolge der Vernehmlasser innerhalb einer Vernehmlassergruppe (Kantone, Parteien, Organisationen) in Aufzählungen entspricht dem Zufall und drückt keine inhaltliche Wertung aus.

Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) umfasst folgende Organisationen: ASKIO, SIV, SPV-2, insieme, ASAP, SVEBK, SVCG, SAEB, PRO INF, BSSV, SZB, PMS, SRL, LLS, VHPA. DOK hat zum Vorentwurf Stellung genommen und einen eigenen Gesetzesentwurf vorgestellt.

1 Bericht «Gleichstellung der Behinderten – Auswertung der Vernehmlassung vom Herbst 1999» vom 28. Januar 2000 (auf Internet unter www.bj.admin.ch). 2 Vgl. Anhang 1