Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/12: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen · 23 Seiten

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Ergebnisse der Vernehmlassung

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Der Vorentwurf wurde von der grossen Mehrheit der befragten Kantone, der politischen Parteien und der Organisationen gut aufgenommen, und zwar was den

Grundsatz eines Gesetzes an sich als auch dessen allgemeine Stossrichtung und dessen Zweck anbelangt. Ferner wurde der rasche Vollzug des Verfassungsauftrags begrüsst. Die dem Vorentwurf zuteil gewordene Unterstützung hat verschiedene Gründe: Nach Auffassung von drei Kantonen (GE, NW, VS) und acht Fachorganisationen (VIGRB, ASRIM, CERE, DOK, SGB-2, HVS, SB, BSS) und zwei weiteren Organisationen (SVOI, KVEB) entspricht der Vorentwurf einer Notwendigkeit; zwei Kantone (AG, OW) und eine Partei (FDP) unterstützen den Vorentwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte».

Unter den Gegnern des Vorentwurfs lehnen drei Kantone (AI, SH, SG) den Vorentwurf in seiner vorgelegten Form völlig ab. Zwei politischen Parteien (CSP, PdAS), 5 Fachorganisationen (SVCG, BEKO, FAM, SAEB, PMS) und fünf weitere Organisationen (VBH, VCS, PRO SEN, CAB, RS) lehnen den Vorentwurf ebenfalls ab und ziehen den Entwurf DOK vor3.

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Zwei Kantone (AG, GE), ein Spitzenverband (VSA), zwei Fachorganisationen (SBK-1, SIV) und drei weitere Organisationen (VÖV, SBS-2, VSS) billigen ausdrücklich den Zweck des Vorentwurfs und seine Formulierung. Das EVG, die REKO/UVEK, PRO SEN und SBV verlangen, dass der Zweck präziser umschrieben wird. Andererseits wünschen Fachorganisationen (SVG-1, ASRIM, FAM, SGB-2, BSS, SZB) und vier weitere Organisationen (CAB, RS, VBH, SVOI) eine breitere Begriffsumschreibung. Die SP, SGB und drei Fachorganisationen (VIGRB, CERE, DOK) betrachten die Aufzählung der Bereiche als unvollständig, ja gefährlich; SIV schlägt vor, die Liste nicht abschliessend zu formulieren, während AGE deren Streichung beantragt.

Dass bestimmte Bereiche, darunter die Schulung, die Bildung, die Berufstätigkeit oder Betreuungsarbeit, die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben oder erzieherische Aufgaben im Vorentwurf nicht behandelt werden, bedauern insbesondere zwei Kantone (BL, GR), zwei Parteien (SP, PdAS), eine Kommission (SKG), vier Fachorganisationen (ASKIO, SVG-1, ASRIM, BSS) und eine andere Organisation (SVOI).

3 Der Verein Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» und die Konferenz der Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe haben anlässlich des Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf einen eigenen Gesetzesentwurf über die Gleichstellung der Behinderten ausgearbeitet (Entwurf DOK).