Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/12: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen · 23 Seiten

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Behindertengesetz (Entwurf Vernehmlassung 2000) Anhang 1

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6…‡

1 Gehörlosen Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Grundschulunterrichts die Gebärdensprache unterrichtet. Enge Angehörige haben die Möglichkeit, an diesem Unterricht teilzunehmen.

2 Blinden Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Grundschulunterrichts die Blindenschrift unterrichtet.

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6…‡ ! Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.

6…‡ " Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr

1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften nach Artikel 7 Absatz 1 behindertengerecht sein.

2 Annexdienstleistungen in Bahnhöfen und Haltestellen (Informationssysteme, Billettbezug, Toiletten, Verpflegungsmöglichkeiten u. dgl.) müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht angeboten werden.

6…‡ # Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.