Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/12: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen · 23 Seiten
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Behindertengesetz (Entwurf Vernehmlassung 2000) Anhang 1
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1 Gehörlosen Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Grundschulunterrichts die Gebärdensprache unterrichtet. Enge Angehörige haben die Möglichkeit, an diesem Unterricht teilzunehmen.
2 Blinden Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Grundschulunterrichts die Blindenschrift unterrichtet.
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6 ! Änderung bisherigen Rechts
Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.
6 " Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr
1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften nach Artikel 7 Absatz 1 behindertengerecht sein.
2 Annexdienstleistungen in Bahnhöfen und Haltestellen (Informationssysteme, Billettbezug, Toiletten, Verpflegungsmöglichkeiten u. dgl.) müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht angeboten werden.
6 # Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.