Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/12: Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen · 23 Seiten

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Ergebnisse der Vernehmlassung

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Diese Bestimmung gab Anlass zu zahlreicher Kritik: Mehrere Kantone (AG, BE, BL, BS, GL, NE OW, SZ, ZG) haben die Intervention des Gesetzesentwurfs in ihren Zuständigkeitsbereich kritisiert; andere Kreise hingegen sind der Meinung, dass der Bund zu vorsichtig sei und sich zu stark begrenze.

Für CVP, SIV, PMS und PRO JUV soll der Entwurf auf den Grundsatz der integrierten Schulung und (für GR und KVEB) auch des integrierten Kindergartens abzielen oder den freien Zugang zum Unterricht in den Regelklassen gewährleisten (VIGRB, CERE, DOK). Drei Fachorgansiationen (SVG-1, FAM, SZB) und drei andere interessierte Organisationen (CAB, RS, VBH) verlangen, dass der Entwurf die Kantone verpflichtet, aus personeller und organisatorischer Sicht die Bedingungen zu schaffen, welche einen Unterricht in den Regelklassen erlauben. Nach dem Kanton TI, vier Fachorganisationen (VIGRB, BEKO, CERE, DOK) sowie KVEB und PRO SEN soll der Entwurf nur die Leitlinie der integrierten Schulung definieren und deren Vollzug den Kantonen überlassen. Auch müssen Modalitäten für Koordination und Abgrenzungen mit Artikel 19 IVG gefunden werden (AR, BS, FR, NW, TG, UR; CVP; Konferenz der IV-Stellen). Hinsichtlich der Tatsache, dass nur zwei Arten von Behinderungen (Taubheit und Blindheit) oder eine einzige Kommunikationsmethode für die Gehörbehinderten (Gebärdensprache) ins Auge gefasst werden, wird von zahlreichen befragten Kreisen kritisiert.

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Die eingegangenen Antworten betreffen in erster Linie die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der direkten Bundessteuern und der Harmonisierung der direkten Steuern (Verzicht auf Franchise beim Abzug der Invaliditätskosten oder Einführung eines neuen Sozialabzugs für Betreuungsarbeit). Für die Kantone GR, AG, LU, NW, UR, SZ, ZG und ZH sowie für die CVP, FRSP und CP sind diese Änderungen nicht erwünscht, weil sie das Steuersystem für die Privaten und die Steuerverwaltungen noch komplizierter machen, weil sie neue Ungleichheiten mit sich bringen oder weil sie dem System der direkten Bundessteuer widersprechen, das sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und den effektiven Kosten, nicht dem entgangenen Verdienst richtet. Nach AG, GE und NE ist die Aufhebung der Franchise zu wenig zielgenau, indem auch nicht behinderte Menschen davon profitieren. Die Kantone NW und VD fordern ein System mit degressivem Abzug, während die Kantone BS und LU dies ausdrücklich ablehnen. Falls das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde geändert wird, muss eine Übergangsfrist den Kantonen erlauben, ihre eigene Gesetzgebung anzupassen (GR, ZH). TG, ZG, SGV-2 und AGE bemängen die fehlende Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

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Die vorgeschlagenen Anpassungsfristen werden von VIGRB, CERE, CP, DOK, PRO SEN und SFBB ausdrücklich gebilligt. Hingegen sind die Fristen für zahlreiche Kan-