Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/6: Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) · 19 Seiten

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Das Bundesgericht kritisiert, dass sich der erläuternde Bericht nicht mit der zusätzlichen Belastung des Bundesgerichts durch die vorgesehene Möglichkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde befasst und wünscht Lösungsvorschläge.

Die SP und zwei Organisationen (DJS, SGB) bemängeln, dass das Beschwerdeverfahren nicht kostenlos ist. Dadurch wird eine grosser Teil der Öffentlichkeit von der Beschwerdemöglichkeit faktisch ausgeschlossen.

Der Kanton AG vermisst im erläuternden Bericht Äusserungen zur Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren vor der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission.

Die Post sieht eine Inkonsequenz darin, dass, nachdem heute nach dem Postgesetz für Streitigkeiten mit Kundinnen und Kunden Privatrecht zur Anwendung kommt, hier wieder die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Anwendung gebracht würden.

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Drei Kantone (UR, AG, TI) und zwei politische Parteien (SP, SVP) begrüssen grundsätzlich die Kostenlosigkeit des Gesuchs-, Schlichtungs- und des erstinstanzlichen Verfahrens.

Der Kanton UR merkt allerdings an, dass durch ein Einsichtsbegehren verursachter Sachaufwand zwingend kostenpflichtig sein soll. Der Kanton ZH ist der Ansicht, dass nach den Grundsätzen des „New Public Management“ die Gebührenerhebung auch dann gerechtfertigt ist, wenn die Bearbeitung einer Anfrage keinen besonderen Aufwand verursacht; ähnlich äussert sich auch der Kanton TG. Die Kantone VD und drei Organisationen (FSP, Bankiervereinigung, SGV) sind der Ansicht, dass die Kostenlosigkeit zu Missbräuchen und damit zu einer unverhältnismässigen Mehrbelastung der Verwaltung führen wird. Die TSM will die Kostenlosigkeit auf Auskünfte beschränken, die persönliche Daten betreffen.

Der Presserat und die Presse Romande fordern eine Gebührenfreiheit der Einsichtnahme für die Medien, zumindest soweit sich der Aufwand für die Verwaltung im Rahmen des Verhältnismässigen bewegt.

Der Kanton TG schlägt die Aufnahme einer Verpflichtung ins Gesetz vor, die gewerbliche Nutzung eines Dokuments der Behörde bei der Gesuchstellung anzuzeigen. Mit der im Entwurf vorgeschlagenen Regelung wäre wohl der Behörde in der Regel nicht bekannt, ob ein Dokument für eine gewerbliche Nutzung benötigt wird.

Die SVP bemängelt die Erhebung von Gebühren für Dokumente, die für gewerbliche Zwecke verwendet werden und sieht darin eine Benachteiligung von Wirtschaft und Gewerbe.

Die SP und der SGB geben zu bedenken, dass Medien die Dokumente und Informationen immer gewerblich nutzen und finden die Bestimmung problematisch, soweit sie sich dahingehend auswirken könnte, dass dadurch der Zugang der Medien zu Informationen erschwert würde.