Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/6: Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) · 19 Seiten

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Der Kanton BS fordert eine spezielle Regelung für den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen, welche die besondere Stellung der Kantone berücksichtigt.

Der Kanton AG und drei Organisationen (comedia, SSM, SRG) fordern einen privilegierten und schnellen Zugang für die Medienschaffenden, da diesen eine besondere Funktion im Rahmen der demokratischen Meinungsbildung obliegt. Auch der Kanton GL fragt sich, ob die Bedürfnisse der Medien nach schneller Information mit dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt seien.

Die SGKM regt an, zu prüfen, ob eine Sonderregelung zur aktiven Versorgung der Medien mit Informationen getroffen werden könnte; eine solche Regelung müsste umgekehrt Anlass sein, an die Qualität der Informationsvermittlung durch die Medien besondere Anforderungen zu stellen.

Der Presserat gibt zu bedenken, dass weniger Gesuche um Einsichtnahmen zu erwarten sind, wenn die Medien möglichst schnell informieren können.

Die LPS befürchtet eine Erschwerung des Zugangs für Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu jenen Dokumenten, die nicht der Geltung des Öffentlichkeitsprinzips unterliegen, deren Kenntnis aber dennoch notwendig für die Ausübung des parlamentarischen Mandates ist.

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Zwei Kantone (AR, AI) wollen den Zugang von einem Interessenachweis abhängig machen, um eine unverhältnismässige Belastung der Verwaltung zu verhindern. Auch der Kanton ZH ist der Ansicht, dass reine Neugier einen unter Umständen beträchtlichen Aufwand nicht rechtfertigt. Bezüglich der Anonymität der Gesuchsteller hält der Kanton AI fest, das es damit der Behörde auch verwehrt wäre, festzustellen, ob ein Gesuch mit kommerziellen Interessen gestellt wird.

Der Kanton VD und die FSP befürchten, dass der voraussetzungslose Zugang zu Missbräuchen führt. Die FSP ist der Ansicht, dass zumindest für nicht niedergelassene Ausländer der Zugang vom Nachweis eines besonderen Interesses abhängig gemacht werden soll; für Schweizer oder niedergelassene Ausländer soll die Angabe eines generellen Interesses genügen (vgl. auch Ziff. 5.12).

Zwei politische Parteien (FDP, Grüne) und die Presse romande fordern die Verankerung von Massnahmen, die das Auffinden von Dokumenten erleichtern (z.B. Dokumentenverzeichnisse) im BGÖ.

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Der Kanton OW hält die Kriterienkataloge von Art. 5 Abs. 2 und 3 des Entwurfs für vollzugstauglich; auch die SVP stimmt ihnen ausdrücklich zu.

Die SNB dagegen ist der Ansicht, dass die „diffusen“ Kriterien zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis der Offenlegung führen und damit gerade nicht der erwarteten Angleichung dienen werden. Auch die AGES hält die Kriterien für konturlos.

Für die comedia handelt es sich nicht um eine echte Interessenabwägung, da die blosse Möglichkeit der Beeinträchtigung behördlicher oder privater Interessen für eine Einschränkung des Zugangs ausreicht; die Beeinträchtigung muss zudem in