Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/123: Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige · 17 Seiten
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• Bei der Variante 2 werde die relative Steuergerechtigkeit gewahrt, doch bedinge sie die genaue Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse während der letzten drei Kalenderjahre, was für die Erben sehr schwierig werden könne.
• Die Variante 3 wirke zwar zuerst etwas kompliziert, doch habe sie den Vorteil, dass für die Jahre n-2 und n-3 keine Unterlagen beigebracht werden müssten. Die im Todeszeitpunkt effektiv vorhandenen Vermögenswerte würden berücksichtigt. Diese Variante sei eine gelungene Kombination aus vergangenheits- und gegenwartsbezogener Betrachtung. Sie sei die geeignetste Variante.
10. Zusammenfassung
Zwar hat das Parlament inzwischen zwei Initiativen für eine allgemeine Steueramnestie Folge gegeben und wird demnach voraussichtlich eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. In der Vernehmlassung des EFD hat sich aber doch gezeigt, dass die Skepsis gegenüber einer allgemeinen Steueramnestie gross ist. Unter den Kantonen sind die positiven Stimmen bei weitem in der Minderheit. Auch von den Verbänden kann sich kaum einer für eine allgemeine Steueramnestie erwärmen. Hingegen befürworten drei Parteien (davon zwei Regierungsparteien) eine allgemeine Amnestie.
Auf weit weniger Widerstand stösst die vom EFD vorgeschlagene Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (Massnahme 1). Bezüglich der zu wählenden Variante besteht jedoch keine Einigkeit. Immerhin ist leicht festzustellen, dass die Variante 3 (vereinfachtes Nachsteuerverfahren) von den Kantonen und Parteien am wenigsten Zustimmung erhält und von vielen Vernehmlassungsteilnehmern als zu kompliziert erachtet wird. Allerdings wird diese Variante von mehreren Spitzenverbänden, weiteren Verbänden sowie in der steuerrechtlichen Literatur bevorzugt. Die Variante 2 (verkürztes Nachsteuerverfahren) stösst v.a. bei der Mehrheit der Kantone (insgesamt 15) und einer Regierungspartei auf ein positives Echo. Die Variante 1 (pauschale Nachsteuer) besticht auf den ersten Blick auf Grund ihrer Einfachheit mehrere Kantone und auch zwei Regierungsparteien; die vorgebrachten Kritikpunkte und (teilweise nicht umsetzbaren) Verbesserungsvorschläge relativieren dieses Ergebnis jedoch.
Die Abschaffung der Erbenhaftung (Massnahme 2) ist sowohl bei den Kantonen als auch den Parteien und Verbänden sozusagen unbestritten. Hier besteht inzwischen jedoch kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr, da die parlamentarischen Arbeiten (infolge der Standesinitiative des Kantons JU; 01.300) inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Das Prinzip der straflosen Selbstanzeige (Massnahme 3) wird von der Mehrheit der VernehmlassungsteilnehmerInnen befürwortet; die meisten sprechen sich aber gegen einen Verzicht auf die Verzugszinsen aus.
I:\GGTEAM\ENTWÜRFE\Erbenamnestie\040930-VL-Auswertung.doc DV Nr. 0004 / 01.04