Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/123: Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

- 6 -

4. Die allgemeine Steueramnestie

4.1 Grundsatz

4.11 Kantone

Eine allgemeine Steueramnestie wird von 16 Kantonen (AG, AI, AR, BS, FR, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VD, ZG) strikt abgelehnt. Dabei werden vor allem ethische und rechtsstaatliche Bedenken geäussert. Eine allgemeine Steueramnestie widerspricht nach der Auffassung der meisten dieser Kantone der Steuergerechtigkeit und dem Gebot der Gleichbehandlung. Die Steueramnestie führe zu einer Privilegierung der Steuerdelikte im Vergleich zu allen anderen Delikten. Vereinzelt wird auch befürchtet, eine solche allgemeine Amnestie wecke die Erwartung auf künftige, periodisch wiederkehrende Amnestien. Der Kanton UR weist noch auf die Auswirkungen einer Amnestie auf die anderen Leistungen und Abgaben hin, die mit der Steuerveranlagung zusammenhängen (AHV, IV, KK-Prämienverbilligung u.a.m.). UR und FR befürchten überdies, dass eine Steueramnestie ungünstige Auswirkungen auf die Stellung der Schweiz im internationalen Rahmen haben könnte.

4 Kantone (BE, GL, NE, SO) könnten einer allgemeinen Steueramnestie nur unter gewissen, teilweise sehr restriktiven Bedingungen zustimmen. So könnte BE höchstens eine Amnestie mit Verzicht auf die Bussen (nicht aber auf die Nachsteuern und Verzugszinen) befürworten. GL, NE und SO würden nur einer Amnestie mit einer zeitlich begrenzten Nachzahlung der Steuern (GL, NE: und der Verzugszinsen) zustimmen. NE schlägt 5, SO 3 Jahre vor. SO kann sich im Übrigen eine allgemeine Steueramnestie auch als Ergänzung zu den anderen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen vorstellen.

5 Kantone (GE, JU, TI, VS, ZH) befürworten eine allgemeine Steueramnestie. 2 davon (JU und TI) würden sogar nach dem Vorbild derjenigen von 1969 vorgehen und auf Bussen, Nachsteuern und Verzugszinsen verzichten, wobei sich TI als Alternative auch eine Amnestie mit einer Abgabe von 1% des neu deklarierten Vermögens vorstellen könnte. Eine pauschale Amnestieabgabe steht für GE und VS im Vordergrund (wobei VS auch eine Amnestie nach dem 1969er-Modell gegebenenfalls gutheissen würde): GE schlägt 7 Prozent (evtl. inkl. MWST), VS 2 Prozent (inkl. aller anderen mit der Steuerveranlagung zusammenhängenden Abgaben und Leistungen) des neu deklarierten Vermögens vor. ZH befürwortet eine allgemeine Steueramnestie, wobei deren Modalitäten noch weiter abzuklären wären.

Der Kanton BL äussert sich nicht explizit zur Opportunität und Wünschbarkeit einer allgemeinen Steueramnestie.

4.12 Parteien und Verbände

Von den Parteien lehnen die CVP, EVP, EDU und die SPS eine allgemeine Steueramnestie angesichts der rechtsstaatlichen Bedenken und der Erwartungshaltung im Hinblick auf

DV Nr. 0004 / 01.04