Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/123: Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
- 7 -
künftige, periodische Amnestien ab oder würden eine solche an strikte Bedingungen knüpfen. So käme für die SPS eine Steueramnestie nur im Zusammenhang mit einer signifikanten Änderung des Besteuerungssystems in Frage. Die EVP ihrerseits könnte einer Amnestie nur zustimmen, wenn eine besondere Amnestieerklärung auszufüllen wäre, lediglich die Bussen entfielen (die Nachsteuern hingegen voll zu bezahlen wären) und sich die Amnestie nicht auf weitere Steuern erstrecken würde.
Die SVP, die FDP und die LPS begrüssen eine allgemeine Steueramnestie. Die LPS befürwortet sowohl eine Amnestie nach dem Vorbild derjenigen von 1969, wie auch eine mit einer besonderen Amnestieerklärung und einer Abgabe von 5% des neu deklarierten Vermögens. Die FDP schlägt ebenfalls eine Amnestieabgabe von höchstens 5% des neu deklarierten Vermögens vor. Nach dem Wunsch dieser Partei sollte sich die Amnestie auf sämtliche von Bund und Kantonen erhobenen Steuern erstrecken. Nach der Steueramnestie sollte die Bekämpfung von Steuerdelikten verstärkt werden. Eine besondere Amnestieerklärung wird abgelehnt.
Von den Verbänden lehnen economiesuisse, SAV, SBVg, SGB, kvschweiz, travailsuisse, SAV/FSA und die Treuhandkammer eine allgemeine Steueramnestie ab. Auch hier werden vor allem rechtsstaatliche Bedenken dagegen ins Feld geführt. Für kvschweiz rechtfertigt sich eine Steueramnestie weder aus Gründen der Gerechtigkeit noch aus wirtschaftlichen Gründen. Der SAV/FSA gibt zu bedenken, dass eine Amnestie bei den direkten Steuern unbedingt mit den anderen Abgaben koordiniert müsste, welche bei einer Offenlegung der Gelder an den Fiskus fällig werden.
Nur der STV befürwortet eine allgemeine Steueramnestie, spricht sich aber gegen eine solche nach dem Modell derjenigen von 1969 aus. Die Abgabe einer besonderen Amnestieerklärung wird begrüsst und die Bezahlung einer Abgabe von 2,5% des neu deklarierten Vermögens vorgeschlagen.
4.13 Spontan eingereichte Vernehmlassungen
Die Stadt Lausanne lehnt eine allgemeine Steueramnestie ab.
Der AGVS/UPSA, das Centre patronal, die Fédération des entreprises romandes, der HEV und von Meiss, Blum & Partner begrüssen eine allgemeine Steueramnestie. Das Centre patronal, die Fédération des entreprises romandes und von Meiss, Blum & Partner sprechen sich für eine Amnestieabgabe von 5% des neu deklarierten Vermögens aus.
Der AGVS/UPSA und das Centre patronal vertreten die Ansicht, dass sich eine allgemeine Steueramnestie wegen der Schulden der öffentlichen Hand und der schlechten konjunkturellen Lage rechtfertige. Bedenken wegen der internationalen Lage seien unangebracht, da die Bundesrepublik Deutschland, Belgien und Italien ebenfalls eine Amnestie planen. Letzterem stimmt auch die Fédération des entreprises romandes zu.
DV Nr. 0004 / 01.04