Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/123: Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige · 17 Seiten
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Der HEV fordert eine umfassende Steueramnestie mit Einschluss aller direkten und indirekten Steuern sowie aller Sozialabgaben. Auch soll auf jegliche Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen verzichtet werden. Eine besondere Amnestieerklärung wird abgelehnt.
4.2 Ausdehnung der Amnestie auf weitere Steuern und Abgaben
Zu dieser Frage äussert sich nur eine Minderheit der VernehmlassungsteilnehmerInnen.
4.21 Kantone
Von den eine Amnestie befürwortenden Kantonen (GE, JU, TI, VS, ZH) sind GE und JU gegen einen Einbezug weiterer Steuern. TI, VS und ZH hingegen wollen die Amnestie auf weitere Steuern und Abgaben ausdehnen (die Frage nach der Pflicht zur Abgabe einer besonderen Amnestieerklärung wird konsequenterweise bejaht) und zwar folgendermassen:
• TI: Alle Steuern sollten von der Amnestie erfasst werden.
• VS: Die MWST, die Verrechnungssteuer, die Stempelabgaben, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Kirchensteuer sollten von der Amnestie erfasst werden.
• ZH: Die Erhebung der hinterzogenen Sozialabgaben (AHV/IV) und die Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen (Subventionen) sind in der Amnestiegesetzgebung zu regeln. Ausserdem müsste die Unterstellung der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer unter die Amnestie geklärt werden.
Von den Kantonen, die eine Steueramnestie nur unter gewissen Bedingungen akzeptieren könnten (BE, GL, NE, SO), schlägt SO vor, die auf den der Nachbesteuerung unterliegenden Einkünften erhobene Verrechnungssteuer zurückzuerstatten (dieser Kanton bejaht die Frage nach der Pflicht zur Abgabe einer besonderen Amnestieerklärung, so dass festgestellt werden könnte, auf welchen Einkünften die Verrechnungssteuer erhoben wurde).
Auch zwei Kantone, die eine allgemeine Steueramnestie zwar grundsätzlich ablehnen, äussern sich zu dieser Frage. Während sich SZ gegen einen Einbezug weiterer Steuern ausspricht, könnte sich GR eine Amnestie der Erbschaftssteuer vorstellen.
4.22 Parteien und Verbände
Die FDP möchte die Amnestie auf die Gemeinde- und Kantonssteuern ausdehnen (allerdings lehnt diese Partei die Abgabe einer besonderen Amnestieerklärung ab). Die LPS bemerkt zu dieser Frage, dass die Kantone zwar nicht verpflichtet werden können, wohl aber ermuntert werden sollten, hinsichtlich der in ihrer ausschliesslichen Kompetenz stehenden Steuern eine Amnestie zu gewähren.
Die EVP hingegen, die sich ohnehin gegen eine allgemeine Steueramnestie ausspricht, lehnt eine Ausdehnung der Amnestie auf andere Steuern kategorisch ab.
DV Nr. 0004 / 01.04