Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/123: Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige · 17 Seiten

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Wenn im Folgenden diese Kantone, Parteien und Verbände trotzdem erwähnt werden, so ist dies als Stellungnahme zu verstehen für den Fall, dass trotz ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung eine Form der erleichterten Nachbesteuerung in Erbfällen eingeführt wird.

6.12 Allgemeine Bemerkungen der Kantone und der SSK

Folgende Punkte werden von den Kantonen noch speziell hervorgehoben:

Die Kantone AI, GR, SG und VD fordern Regelungen für die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen bei beschränkter Steuerpflicht des Erblassers und für den Fall, dass gegen den Erblasser bereits ein Nachsteuerverfahren eingeleitet wurde. Zusätzlich werden Regelungen zur interkantonalen Steuerausscheidung für die Fälle verlangt, da der Erblasser seine Hinterziehungen in einem anderen als seinem letzten Wohnsitzkanton begangen hat.

Der Kanton GR fordert ausserdem eine Regelung der Stellung des überlebenden Ehegatten im Verfahren der vereinfachten Nachbesteuerung. Dieser komme als Täter oder Teilnehmer der Hinterziehung in Frage. Ausserdem sei er güterrechtlich oder erbrechtlich am Nachlass berechtigt.

JU zieht eine Erbenamnestie nach dem Vorbild des Kantons TI vor (d.h. Verzicht auf jegliche Nachsteuern und Verzugszinsen).

Die SSK verlangt Regelungen für die Erbfälle mit beschränkter Steuerpflicht des Erblassers, für die Legitimation zur Stellung des Antrages (z.B. bei Uneinigkeit der Erben, Legitimation des Erbschaftsverwalters oder des Willensvollstreckers) und des Fristenlaufes bei nachträglicher Entdeckung von hinterzogenem Vermögen.

6.13 Ergiebigkeit der erleichterten Nachbesteuerung

5 Kantone (AG, GR, SO, TI, VS) sind der Ansicht, dass eine Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen das Steuersubstrat mittelfristig stark erhöhen könnte, während 15 Kantone (AR, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NE, NW, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH) zwar ebenfalls von einer Erhöhung, aber in geringerem Masse, ausgehen. Der Kanton SG rechnet mit keinerlei Mehreinnahmen. Der Kanton OW verweist auf die im Kanton TI mit der so genannten Erbenamnestie gemachten Erfahrungen.

Von den Parteien äussern sich FDP und LPS im Sinne einer starken Erhöhung. Die CVP bemerkt, dass alle vorgeschlagenen Massnahmen zu Gunsten der Erben nur bescheidene Mehreinnahmen bringen würden, die erst noch hauptsächlich aus der Vermögenssteuer herrühren, welche vom Bund nicht erhoben werde.

DV Nr. 0004 / 01.04