Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/143: Eidgenössische Ombudsstelle (Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates) · 27 Seiten
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1 Einleitung
Am 9. Juli 2003 beauftragte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) das Eidgenˆssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf f¸r ein Bundesgesetz ¸ber die Ombudsstelle des Bundes (BOB) einzuleiten. Dieser Entwurf ist auf Grund einer parlamentarischen Initiative erarbeitet worden. Mit der Genehmigung des Bundesrates f¸hrte das EJPD diese Vernehmlassung von Anfang September bis Ende November 2003 durch. Die Vernehmlassung bezog sich auf den Gesetzesentwurf der SPK-N (vgl. Anhang 2) sowie auf den erl‰uternden Bericht vom 4. Juli 2003. Es wurde darauf verzichtet, mit den Unterlagen einen Fragebogen zu verschicken.
Bis am 16. Dezember 2003 reichten 68 ˆffentliche und private Vernehmlassungsteilnehmer und Einzelpersonen eine Stellungnahme ein (vgl. Anhang 2: Vernehmlassungsteilnehmer):
2 Bundesgerichte
23 Kantonsregierungen
1 Vereinigung, die die St‰dte vertritt
6 Eidgenˆssische Kommissionen
6 Parteien
5 Organisationen, die Bundesaufgaben wahrnehmen, jedoch nicht der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung angehˆren
10 Dachverb‰nde aus dem Wirtschaftsbereich
7 weitere Organisationen
8 spontane Stellungnahmen
Einige Vernehmlassungsteilnehmer haben ausdr¸cklich auf eine Antwort verzichtet oder nicht Stellung bezogen.
Spontan eine Stellungnahme eingereicht haben ein beruflicher Dachverband (VSEI/USIE), die ETHL, eine kantonale Behˆrde, eine Nichtregierungsorganisation und eine Einzelperson. Zudem ‰usserten sich einige Personen, die Dachorganisationen angehˆren, von denen eine Vernehmlassungsantwort einging (die Ombudsm‰nner der Kantone Basel-Landschaft und Z¸rich).
Die Vernehmlassungsteilnehmer werden im Bericht jeweils in verk¸rzter Form genannt: Anhang 1 enth‰lt eine Liste der verwendeten Abk¸rzungen. Die Reihenfolge der Zitate in den verschiedenen Zusammenstellungen, mit denen ein ‹berblick ¸ber die analysierten Stellungnahmen geboten wird, entspricht weder einer Wertung noch einem Werturteil.