Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/143: Eidgenössische Ombudsstelle (Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates) · 27 Seiten
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2 ‹berblick ¸ber die Ergebnisse
Seitens der Kantone wurde der Entwurf f¸r ein Bundesgesetz ¸ber die Ombudsstelle des Bundes gemischt aufgenommen (6 daf¸r, 13 dagegen), w‰hrend er bei den Parteien auf ein etwas positiveres Echo stiess (3 daf¸r, 2 dagegen). Hingegen sprachen sich beide Bundesgerichte f¸r den Entwurf aus. Von den ¸brigen Organisationen, die sich ge‰ussert haben, gingen mehrheitlich positive Reaktionen ein (15 daf¸r, 8 dagegen).
Von den Bef¸rwortern werden vor allem die folgenden Argumente genannt:
die Entlastung der Gerichte, der Behˆrden der Bundesverwaltung und der
Stellen, die bereits Vermittlungs- oder Schlichtungsaufgaben wahrnehmen;
die Notwendigkeit, alternative Wege zur Beilegung von Konflikten in der Ver-
waltung zu entwickeln;
der Bedarf, die Bundesverwaltung der ÷ffentlichkeit n‰her zu bringen und die
Akzeptanz des staatlichen Handelns zu erhˆhen;
die Schutzbed¸rfnisse bestimmter Bevˆlkerungsgruppen wie Ausl‰nderinnen
und Ausl‰nder, Kinder und Jugendliche;
die bestehenden L¸cken im Bereich des Schutzes der Grundrechte.
In den ablehnenden Stellungnahmen wurde auf die folgenden Punkte hingewiesen:
die gegenw‰rtige Finanzlage des Bundes;
das Bestehen von gen¸gend Vermittlungs- und Schlichtungsstellen auf Bun-
desebene sowie die neuen Projekte im Bereich E-Government;
der Ausbau und die allgemeine Verbesserung des Rechtsschutzes der B¸rge-
rinnen und B¸rger, womit diese neue Institution ¸berfl¸ssig wird.
Die einzelnen Bestimmungen des Gesetzesentwurfs wurden von den Stellen und Personen, die eine Antwort einreichten, recht gut aufgenommen (vgl. die detaillierte Darstellung der Stellungnahmen in Ziff. 3). Anlass zu Diskussionen gaben die folgenden Punkte:
die Definition der Bundesbehˆrden, auf die das Gesetz anwendbar ist: Mehrere
Behˆrden w¸nschen, davon ausgenommen zu werden;
die Zusammensetzung der Ombudsstelle des Bundes: Eine klare Mehrheit
spricht sich f¸r zwei Ombudspersonen statt f¸r nur eine aus;
der Magistratenstatus der Ombudsperson: Die wenigen Stimmen, die sich da-
gegen aussprechen, werden durch die bef¸rwortenden Stimmen ausgeglichen;
die Immunit‰t der Ombudsperson: Sie entspricht der Immunit‰t der Bundes-
richter und wird heftig kritisiert, allerdings aus unterschiedlichen Gr¸nden;
die Aufgaben der Ombudsperson: Sie werden positiv aufgenommen, abgese-
hen von der Koordination der T‰tigkeit mit Bundesbehˆrden, die ebenfalls Vermittlungs- oder Schlichtungsaufgaben wahrnehmen;
der Jahresbericht: Er sollte durch weitere Elemente erg‰nzt werden;