Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2003/193: Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen · 16 Seiten
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Der Verkauf der Vignette im Inland ist gut organisiert. An den Autobahngrenzübergängen führt er hingegen zeitweise zu starken Verkehrsbehinderungen. Der Verkauf und die Kontrollen an den Grenzzollämtern erfolgen hauptsächlich durch das Grenzwachtkorps. Wegen übergeordneten Sicherheitsaufgaben und steigendem Verkehrsaufkommen (plus 50 Prozent seit Einführung der Vignette) können diese Aufgaben aber seit längerer Zeit nicht mehr lückenlos erfüllt werden.
Die Einhaltung der Vignettenpflicht kann nur im ruhenden Verkehr im unmittelbaren Bereich der Autobahnen, an den Autobahnzollämtern, Raststätten und - plätzen sowie bei Autobahnanschlüssen, kontrolliert werden. Das Risiko, in eine solche Kontrolle zu geraten, ist gering. Die Vignette kann systembedingt relativ leicht missbräuchlich von Fahrzeug zu Fahrzeug übertragen werden, was bei Kontrollen kaum erkennbar ist. Ausländische Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter empfinden die Jahresabgabe als ungerecht, vor allem wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke oder eine kurze Periode benützt werden soll. Sie sehen ebenfalls nicht ein, weshalb eine Vignette, die für eine Fahrt durch die Schweiz gekauft wurde, nicht mit einem anderen Fahrzeug erneut verwendet werden darf. Aus diesem Grund findet ein reger Austausch im Bekanntenkreis und ein schwunghafter Handel mit gebrauchten Vignetten via Kleinanzeigen und über das Internet statt. Diese Problematik hat sich noch zugespitzt, seitdem Österreich im Jahre 1997 die Vignette mit Tarifdifferenzierungen für kürzere Abgabeperioden und verschiedene Fahrzeugkategorien eingeführt hat. Es ist zudem davon auszugehen, dass eine allfällige Preiserhöhung bei gleich bleibendem Erhebungssystem eine steigende Missbrauchsquote zur Folge hätte.
Anhand umfangreicher Erhebungen (über 46'000 kontrollierte Fahrzeuge) wurde festgestellt, dass rund 5 Prozent der Fahrzeuge keine Vignette tragen. Ferner werden deutlich über 5 Prozent der Vignetten missbräuchlich verwendet. Diese Missbrauchsquote von über 10 Prozent entspricht einem Einnahmenausfall von jährlich 25–30 Millionen Franken.
Als Vergleich wurde in Österreich anlässlich einer ähnlichen Kontrolle (40'000 kontrollierte Fahrzeuge) im Jahre 2003 bei rund 4 Prozent der Fahrzeuge das Fehlen einer gültigen Vignette bemängelt. Dies bedeutete einen Rückgang von 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Rückgang lässt sich hauptsächlich mit der Errichtung von bisher fünf multifunktionalen Verkehrskontrollplätzen erklären. Seit Jahresbeginn 2004 sind zudem 130 Mautaufseherinnen und Mautaufseher mit insgesamt 40 Fahrzeugen unterwegs, um Maut- und Vignettenvergehen aufzudecken und dadurch die Missbrauchsquote noch mehr abzusenken.
Aus der nachfolgenden Grafik wird das klare Auseinanderdriften der Verkaufszahlen in Bezug zu den vignettenpflichtigen Fahrzeugen und dem stark steigenden Verkehrsaufkommen auf Nationalstrassen sichtbar. Das lässt doch darauf schliessen, dass der Vignettenverkauf nicht mit der Verkehrsentwicklung Schritt hält. Es ist anzunehmen, dass in den kommenden Jahren die Einnahmenausfälle deshalb noch um einiges grösser Ausfallen werden.