Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2003/193: Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen · 16 Seiten
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2.2.4.2 Missbrauchsbekämpfung
a) Kurzzeitvignetten
Hauptsächlich ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker neigen dazu ihre Vignetten nach dem Aufenthalt in der Schweiz von der Windschutzscheibe zu entfernen und preiswert zum Verkauf anzubieten. Dieses Verhalten hat sich mittlerweilen zu einem regelrechten „Occassions“-Vignettenmarkt entwickelt, der in immer grösserem Ausmass über das Internet (z.B. e-bay, ricardo.ch) abgewickelt wird. Die Zollverwaltung versucht mit einigem Aufwand diese Verkaufsgeschäfte zu unterbinden. Viele der gehandelten Vignetten wurden jedoch nie an einem Fahrzeug angebracht, das macht den Nachweis einer missbräuchlichen Verwendung in vielen Fällen unmöglich.
Der Verkauf von günstigeren Kurzzeitvignetten könnte theoretisch das Problem der Mehrfachverwendung etwas entschärfen. Nicht zuletzt deshalb wird diese Möglichkeit in verschiedenen europäischen Ländern angeboten (vgl. Ziff. 2.3). Vom Nutzen abgesehen bedürfte es dafür aber der Einstellung von zusätzlich mindestens 30 Personen alleine für den Vetrieb bei den Grenzübergangsstellen. Zusätzlich wäre der Verkauf ungleich aufwändiger und würde wohl die angespannte Verkehrslage an den Grenzübergängen zusätzlich verschärfen. Das angestrebte Ziel des möglichst freien Verkehrsflusses an der Grenze würde dadurch in weite Ferne rücken. Darüber hinaus bedingt eine preiswerte Kurzzeitvignette - um kostenneutral zu bleiben - die Anpassung des Preises bei der Jahresvignette. Die vorgängigen Erklärungen zeigen, dass die Errichtung eines entsprechenden Systems deshalb nicht praktikabel ist.
b) Sicherheitsmerkmale
Im Bereich Sicherheitsmerkmale werden weitere Möglichkeiten geprüft, die ein mehrmaliges Verwenden der Vignette ohne Zerstörung verhindern sollen. Die bestehenden Sicherheitsmerkmale werden zudem permanent weiterentwickelt.
c) Verstärkung der Kontrollen
Um effizient gegen den herrschenden Missbrauch vorgehen zu können, bedarf es einer deutlichen Erhöhung der Anzahl Kontrollen. Speziell an den Autobahngrenzübergängen müssen diese Kontrollen verstärkt durchgeführt werden, da insbesondere ausländische Fahrzeugführerinen und Fahrzeugführer die Abgabeerhebung zu umgehen versuchen.
Die personellen Ressourcen der Zollverwaltung sind erschöpft. Eine Intensivierung der Kontrollen bleibt trotz allem möglich, wenn wie bereits heute bei einigen Zollämtern für den Verkauf der Fall, auch die Kontrolle und die Ahndung im vereinfachten Verfahren an private Organisationen ausgelagert werden können, dies unter der Oberaufsicht des Bundes.
2.2.5 Fazit
Das Erhebungssystem mittels der heutigen Vignette ist bei der Bevölkerung gut akzeptiert. Obwohl es Lücken aufweist, können mit den beschriebenen Massnahmen deutliche Verbesserungen bei der Erhebung erzielt werden.
Die Variante „e-Vignette“ beinhaltet zwar zahlreiche Vorteile, die im wesentlichen mit seiner Flexibilität verbunden sind. Eine Umsetzung wäre hingegen mit Investitionen in der Höhe von 35 Mio. Franken verbunden; trotzdem könnte das System seine