Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten

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CRMJ, CVA, DAH, Davos, FDER, FER, FGE, FM, FRI, FTSE, FVPS, Gewerbe TG, HEV,

IGA, IPV CH, kf, LBV, LOBAG, NRHA, Ökostrom, PDC, Pferd, pfh ch, Plate-forme, prométerre, PZB, Reg.statt.BE, SBLV, SCV, SHV, SOBV, sq, srva, STS, STV, SVIL, SVLT, SVPK, SVPS, Swisscofel, SWRA, VIV, VSGP, VSLG, VSP, VSPH, Wartau, ZBB, ZKV).

Die Zustimmung wird zum Teil mit der Forderung gekoppelt zu verhindern, dass sich die Landwirtschaftszone in eine Bau-, Gewerbe- oder Wohnzone verwandle (SG; CVP, HEV)

und dafür zu sorgen, dass ein verstärkter Ausbau der Infrastruktur in der Landwirtschaftszone ausbleibe und auch dem Verkehrsaufkommen enge Grenzen gesetzt werden (HEV). Einzelne Vernehmlasser befürworten die vorgeschlagenen Änderungen nur unter der Voraussetzung, dass für alle Konkurrenten eines bestimmten Marktes die gleichen Wettbewerbsbedingungen - z.B. bezüglich Arbeitsrecht, Gesundheit, Umwelt und Sicherheit - gelten und Marktverzerrungen so vermieden werden (TG; Baumeister, Gewerbe TG, kf, SHV, STV, Swisscofel).

Für verschiedene Vernehmlasser stellt die vorgeschlagene Teilrevision bloss einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, weshalb weitergehende Möglichkeiten für die Landwirtschaft - insbesondere mehr Flexibilitäten im Bereich der Zonenkonformität (z.B. bezüglich paralandwirtschaftlicher Aktivitäten) - bzw. zusätzliche Erleichterungen postuliert werden (BE, GR, OW; SVP; SBV; BVA, BVSG, BVSZ, LBV, LOBAG, Plate-forme, SBLV, SVLT, VIV, VSLG; ZBB). Vereinzelt wird auch eine Vereinfachung der Verfahren (SBV; BVA, BVSZ,

LBV, LOBAG, SBVL, ZBB) bis hin zu einer Neuregelung der Zuständigkeiten für die Erteilung von Bewilligungen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen verlangt (SBV [bezüglich „Bagatellvorhaben“]; Reg.statt.BE).

Die ENHK erachtet die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der heutigen Konzeption für das Bauen ausserhalb der Bauzonen mit im Bundesrecht geregelten Ausnahmebewilligungen und der Beurteilung der konkreten Einzelfälle hinsichtlich Landschaftsverträglichkeit durch kantonale und eidgenössische Fachstellen als akzeptabel.

4.1.2. Tendenziell ablehnende Vernehmlassungen

Verschiedene Vernehmlasser beantragen - explizit oder implizit -, auf eine vorgezogene Teilrevision des Raumplanungsrechts zu verzichten und hängige Fragen im Rahmen der in Aussicht genommenen umfassenden Revision des Raumplanungsgesetzes zu behandeln (BL, BS, SO, TI, UR, ZG, ZH; SP, GPS, EVP; SGB; aefu, gastrosuisse, KGL, pro natura, pusch, sia, SMU, SVIL, VLP, VSKI, VSM, WSL).

Diverse Vernehmlasser lehnen die Revisionsvorlage ab, ohne auf die in Aussicht genommene umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes Bezug zu nehmen (BIO, FSU, MERS, Rheinaubund, SHS, SL). Einigen der Vorschläge könnte indessen zugestimmt werden, sofern die vorgesehenen erweiterten Baumöglichkeiten wieder enger an die Landwirtschaft und die Landschaftspflege angebunden und im Sinne der Nachhaltigkeit ausgeglichen würden (SL).