Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten
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2. Thematische Abgrenzung der Revisionsvorlage
Verschiedene Vernehmlasser vertreten die Auffassung, die Revision müsse sich auf jene Aspekte beschränken, bezüglich derer dringender Handlungsbedarf bestehe und zudem müsse darauf geachtet werden, dass die in Aussicht genommene umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes durch die in Frage stehende Vorlage nicht präjudiziert werde; letzteres dürfte aus der Sicht einzelner Vernehmlasser indessen kaum zu vermeiden sein (BS, SG, ZH; FDP; HSR, SAV, sia, SOBV). Thematisch müsste die vorgezogene Teilrevision daher stärker eingegrenzt werden (SG).
Verschiedene Vernehmlasser postulieren, dass die Voraussetzung, wonach Bauten und Anlagen nur dann als zonenkonform bewilligt werden dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann, gestrichen werden soll (NE, VS; SBV; ACJ, AgorA, APND, BVA, BVSZ, CRMJ, CVA, FDER, FRI, LBV, LOBAG, Plate-forme, srva, UMS, ZBB) oder halten zumindest dafür, dass von diesem Kriterium mittelfristig Abstand genommen werden sollte (prométerre).
Vereinzelte Vernehmlasser postulieren, dass die Revisionsvorlage den Anliegen des Gemüse- und Gartenbaus, insbesondere im Bereich der Spezialkulturen, in dem Sinn Rechnung tragen müsse, dass die bodenunabhängige Produktion in diesem Bereich generell als zonenkonform bejaht werde (SBV, SGV; UMS).
Vereinzelt wird angeregt, auch für Gewächshäuser, im Bereich der inneren Aufstockungen oder für die hobbymässige Tierhaltung bloss befristete Bewilligungen zu erteilen bzw. das Instrument der befristeten Baubewilligung und die Rückbaupflicht generell zu stärken (GR, NE; SP, GPS; SHS, SL, VLP).
Als zu restriktiv empfinden verschiedene Vernehmlasser auch die derzeit geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von neuem Wohnraum ausserhalb der Bauzonen (SBV; BVA, BVSZ, LBV, LOBAG, ZBB).
Zum Teil wird als schwer nachvollziehbar erachtet, weshalb die Revisionsvorlage nur die Anliegen der Landwirtschaft aufgreift und nicht vermehrt auch die Nutzungsmöglichkeiten zonenfremd gewordener, bestehender Bauten (einschliesslich der historischen Wohnbauten) sowie die Probleme der im Streusiedlungsgebiet ansässigen Bevölkerung thematisiert (AR, GL; DAH, PZB, WSL).
Weitergehende Regelungen werden auch für die Tierhaltung - und hier insbesondere im Zusammenhang mit der Pferdehaltung - gefordert (NW, VD; SBV; BVA, BVSZ, LBV, LOBAG, Pferd, Plate-forme, prométerre, SGK, ZBB).
Verschiedene Vernehmlasser postulieren, dass die Möglichkeit zur Einrichtung nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe auch so genannten Sömmerungsbetrieben (Alpwirtschaftsbetrieben) eröffnet werden soll (FR, OW; SVP; SBV; BVSG, LOBAG, SAlpV, VLP).