Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten

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Wartau, ZBB) oder äussern sich ihr gegenüber zumindest skeptisch (AG, TG; CVA, FDER, Gewerbe TG, SVS, VSLG).

Vereinzelt wird angeregt, dass die Kompetenzen der Kantone dahin gehend ausgestaltet werden sollten, dass ihrerseits nur Lockerungen (SBV) oder aber Abweichungen in beide Richtungen vorgesehen werden können (FDP; CP, VIV, VSLG).

Einzelne Vernehmlasser möchten einschränkende Bestimmungen nur in jenen Fällen zulassen, in denen dies aus besonderen Gründen oder auf Grund der lokalen Verhältnisse angezeigt erscheint (VS; AgorA, CVA, HEV, prométerre, srva).

Verschiedene Vernehmlasser machen darauf aufmerksam, dass dieser Vorschlag der Zielsetzung der Revision des RPG vom 20.3.1998 - einheitliche Anwendung des Rechts in der ganzen Schweiz - zuwiderlaufe (TG, TI, UR; LOBAG, SVLT) und zu einer Ungleichbehandlung von Landwirtschaftsbetrieben in verschiedenen Kantonen führen könne (SVP).

Schliesslich erweckt der Vorschlag bei einzelnen Vernehmlassern den Eindruck, als ob der Bund sich aus der Verantwortung schleichen und diese den Kantonen zuschieben wolle (SO, UR; VKMB).

7. Artikel 34 Absatz 2 E-RPG

Der auf eine Korrektur eines redaktionellen Versehens abzielende Vorschlag hat kaum zu Bemerkungen Anlass gegeben und wenn, dann im Sinne einer Unterstützung der vorgeschlagenen Anpassung (AG, BL; FSU, SAV).

IV Schlussbemerkungen

Die eingegangenen Vernehmlassungen machen deutlich, dass sich zahlreiche Vernehmlasser mit der zur Stellungnahme unterbreiteten Vorlage sehr detailliert und differenziert auseinandergesetzt haben. Der vorstehende Bericht soll einen möglichst repräsentativen Eindruck von der Vielschichtigkeit der eingegangenen Stellungnahmen vermitteln. Es war indessen nicht möglich, auf alle Einzelheiten einzugehen. Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vermag die Differenziertheit, mit der einzelne Vernehmlasser die Revisionsvorlage beurteilt haben, daher nur bedingt zu reflektieren.