Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten
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setzgebung und die Agrarpolitik 2011 nur unbefriedigend koordiniert seien bzw. Zielkonflikte zwischen diesen beiden Politikbereichen bestünden (SO; gastrosuisse, VSM, WSL).
Mangels geeigneter Grundlagen und wegen des Fehlens einer fundierten Analyse der aktuellen Situation beim Bauen ausserhalb der Bauzonen bzw. einer Folgeabschätzung lässt sich aus der Sicht einzelner Vernehmlasser nicht zuverlässig beurteilen, welchen Beitrag die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich zur Zielerreichung zu leisten vermöchten (OW, ZH; FDP [sinngemäss]; SGB; SL, SVIL, WSL), zudem wird mitunter moniert, dass Erfahrungen mit den Auswirkungen der jüngsten Revisionen des Raumplanungsrechts, mithin eine Evaluation der Revision des Raumplanungsrechts aus dem Jahre 2000 fehlen würden (BIO, pusch, SL, VKMB, WSL).
Einzelne Vernehmlasser vertreten die Auffassung, dass sowohl die im Verlauf der vergangenen Jahre vorgenommenen Revisionen der Raumplanungsgesetzgebung des Bundes als auch die jetzt zur Diskussion stehende Teilrevision zu einer im Lichte der Ziele und Grundsätze der Raumplanung als sehr kritisch zu beurteilenden Liberalisierung geführt haben bzw. führen würde (GPS, EVP; aefu, Rheinaubund, SHS, SVS, VLP).
Die einseitige Anpassung der Raumplanungsgesetzgebung an die Bedürfnisse jener Landwirtinnen und Landwirte, die den nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb auf dem eigenen Hof ausbauen wollen, werde mittelfristig mehr Probleme schaffen als lösen (GPS, EVP; pro natura, SVS). Zudem befürchten verschiedene Vernehmlasser, dass die erweiterten Möglichkeiten, in der Landwirtschaftszone auch nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben zu können - letztlich zu Lasten der Landwirtschaft -, eine Erhöhung der Bodenpreise zur Folge haben werden (SP, FDP; Baumeister, VLP, WSL, WWF VD).
Der Rhythmus, in dem die Raumplanungsgesetzgebung in jüngster Zeit revidiert wurde und nun erneut geändert werden soll, wird vereinzelt als weder der Rechtssicherheit noch der Glaubwürdigkeit der Raumplanung zuträglich erachtet (BS, FR, OW, SO, TI, UR, ZG, ZH; GPS; aefu, BPUK, FSU, Rheinaubund, SAV, sia, SL, VLP, WSL).
Vereinzelt wird auch befürchtet, dass die vorgesehenen neuen Nutzungsmöglichkeiten zusätzliche Erschliessungen mit entsprechenden Kosten und zusätzlichem Verkehrsaufkommen zur Folge haben könnten (BE; EVP; SGB; pro natura, SHS, VKMB, WWF VD). Es wird daher auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Zielsetzungen des Raumplanungsrechts, insbesondere die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet, nicht aus den Augen verloren gehen dürfen, da mit jeder Erweiterung der Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen der politische Druck, die Infrastrukturanlagen auszubauen und Dienstleistungen anzubieten, steige (Gemeinden).
Aus der Sicht verschiedener Vernehmlasser erscheint es daher folgerichtig, die durch die Umnutzung erzeugten Lasten beispielsweise mittels einer Mehrwertabschöpfung auszugleichen (GPS, pro natura, SHS, SL, SVS, VKMB, WWF VD).