Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
- 5 –
Vereinzelt werden auch zusätzliche Möglichkeiten für die stoffliche Verwertung von Biomasse (z.B. Kompostierungen) postuliert (OW, SH; BVSG, IGA, SVLT).
Einzelne Vernehmlasser, darunter auch einzelne Privatpersonen, halten schliesslich dafür, dass die Revisionsvorlage die Bedürfnisse und Rechte der Fahrenden, insbesondere bezüglich Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, nicht genügend berücksichtige und postulieren die explizite Erwähnung der Fahrenden im Gesetzestext (SP, GPS; Landstrasse,
MERS, sq, StZ).
3. Beurteilung des Handlungsbedarfs
Verschiedene Vernehmlasser erachten die vorgeschlagene Teilrevision als notwendig, zum Teil sogar als dringend notwendig (FR, GE, LU, NE, SZ, TI, VD, VS; SBV; ACJ, AgorA,
APND, ccig, CP, CRMJ, CVA, Davos, FDER, SOBV, srva, VSLG).
Die FDP bejaht den Handlungsbedarf bloss beschränkt auf die für die Landwirtschaft vorgeschlagenen Möglichkeiten.
Andere anerkennen zumindest den gesetzgeberischen Handlungsbedarf des Bundesrates angesichts der im Parlament überwiesenen Vorstösse oder der - gerade auch seitens der Kantone - an der geltenden Gesetzgebung geübten Kritik (GL, SO; SP; HSR, VLP, WSL)
oder haben Verständnis dafür, dass im Hinblick auf die in Aussicht genommene umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes anstehende Probleme vorab mit Feinanpassungen und weiteren Detailvorschriften aufgefangen werden sollen (NW).
Mit Blick auf die in Aussicht genommene umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes gibt es jedoch auch Vernehmlasser, die den Handlungsbedarf zum gegebenen Zeitpunkt verneinen bzw. beantragen, im gegebenen Zeitpunkt auf eine Teilrevision zu verzichten (ZH; SGB; HSR, pusch).
Einzelne Vernehmlasser halten dafür, dass auf eine Revision verzichtet und stattdessen das geltende Raumplanungsrecht konsequent umgesetzt werden sollte (aefu, pro natura, Rheinaubund, SVS)
4. Allgemeine Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage
4.1.1. Tendenziell zustimmende Vernehmlassungen
Die vorgeschlagene Revision des Raumplanungsrechts wird von folgenden Vernehmlassern im Grundsatz bzw. ausdrücklich begrüsst oder zumindest - wenn auch mit gewissen Vorbehalten - als vertretbar beurteilt: AG, AI, AR, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, VD, VS; CVP, FDP, SVP; Gemeinden, SAB, SSV; SBV, SGV; ACJ, AEE, AEN, AgorA, AHC, APND, ASCJ, ASME, Baumeister, Biomasse, BVA, BVSG, BVSZ, ccig, CP,