Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/16: Teilrevision des Raumplanungsrechts · 22 Seiten
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3.2.3 Absatz 2
Vereinzelt wird angeregt, das Erfordernis, wonach der überwiegende Teil der anfallenden Arbeit von der Bewirtschafterfamilie geleistet werden müsse, in Absatz 2 zu integrieren (prométerre, srva).
3.3 Artikel 40 E-RPV
3.3.1 Absatz 1
Die vorgeschlagene Streichung des Erfordernisses eines Betriebskonzepts gab nur zu sehr wenigen Bemerkungen Anlass. Explizit begrüsst wurde der Vorschlag von NW und TG, während SZ und ZG tendenziell am Betriebskonzept festhalten möchten.
3.3.2 Absatz 2bis
Verschiedenen Vernehmlassern geht die vorgeschlagene Möglichkeit, bei gegebenen Voraussetzungen Anbauten mit einer Bruttogeschossfläche von insgesamt höchstens 100 m2 zulassen zu dürfen, zu wenig weit (FR, SZ; FDP, SVP; SBV; Reg.statt.BE). Die Vorschläge reichen dabei von mindestens 150 m2 (Reg.statt.BE) bis 500 m2 (SVP), während andere dafür halten, dass die vorgeschlagenen 100 m2 nicht mehr als „massvoll“ angesehen werden können (ZH; SGV; gastrosuisse, STV).
3.3.3 Absatz 4
Der Vorschlag, wonach künftig auch Personal angestellt werden darf, das ausschliesslich oder zum überwiegenden Teil für den nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb tätig ist, wird von verschiedenen Vernehmlassern positiv aufgenommen (AR, GL, SG, SH, UR; FDP; CP, FDER, FRI, Pferd, Plate-forme, Reg.statt.BE), von anderen hingegen abgelehnt (NE, NW, SO; SP; VLP) oder zumindest als problematisch beurteilt (AG, FR, LU, NE).
Verschiedene Vernehmlasser halten dafür, dass die Geschwister nicht zur Bewirtschafterfamilie gerechnet werden sollten (BS, SG, TI, UR).
Vereinzelt wird zudem darauf hingewiesen, dass sichergestellt werden müsse, dass die im Nebenbetrieb eingesetzten Personen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Branche unterstellt seien (SP; BIO, STV, VKMB).
4. Weitergehende Umnutzbarkeit altrechtlicher Wohnhäuser
4.1 Allgemeines
Die vorgeschlagene Verbesserung der Umnutzbarkeit altrechtlicher Wohnhäuser wird von zahlreichen Vernehmlassern - wenn auch zum Teil mit gewissen Vorbehalten - begrüsst