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Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 17 Seiten
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f. die besondere fremdenpolizeiliche Behandlung von Personen, die nach Artikel 2 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom ...11 mit Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen begünstigt sind.
3. Bundesgesetz vom 16. Dezember 198312 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Art. 7 Bst. h
Keiner Bewilligung bedürfen:
h. andere Erwerber, wenn das staatspolitische Interesse des Bundes es gebietet; die Fläche darf nicht grösser sein, als es der Verwendungszweck erfordert.
Art. 7a (neu)
Der Erwerb von Grundstücken für dienstliche Zwecke durch institutionelle Begünstigte nach Artikel 2 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom …, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, untersteht ausschliesslich dem
3. Kapitel des Gaststaatgesetzes vom …
Art. 16 Abs. 2
Aufgehoben.
4. Bundesgesetz vom 30. März 191113 betreffend die Ergänzung des Schweize-
rischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Art. 359 Abs. 2
2Für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer im Hausdienst haben die Kantone Normalarbeitsverträge zu erlassen. Sie konsultieren das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bei der Ausarbeitung der Normalarbeitsverträge, wenn diese Auswirkungen auf Personen haben, die über eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten verfügen. Die Normalarbeitsverträge ordnen namentlich die Arbeits- und Ruhezeit und regeln die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer.
5. Subventionsgesetz vom 5. Oktober 199014
Art. 2 Abs. 4 Bst. a
4Das dritte Kapitel gilt jedoch nicht für:
a. Leistungen an ausländische Staaten oder an Empfänger von finanziellen Beiträgen oder anderen Unterstützungsmassnahmen nach Artikel 19 des Gaststaatsgesetzes vom ...15, mit Ausnahme der internationalen Nichtregierungsorganisationen.
11.....
12 SR 211.412.41
13 SR 220
14 SR 616.1
15 ....