Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 42 Seiten
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Anforderungen finden sich auch in den in Anhang 2 erwähnten internationalen Normen für den Umgang mit Blut-Stammzellen.
2.1.4.21 Art. 31 Vorgehen bei reaktivem Testergebnis bei Organen
Dieser Artikel legt fest, dass die Transplantation von Organen mit einem reaktiven Testergebnis auf HIV immer ausgeschlossen ist, um kein Risiko einer Infektionsübertragung einzugehen (Abs. 1). Nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe d werden Personen, die mit Hepatitisviren infiziert sind, generell als spendeuntauglich betrachtet, da sie ein Infektionsrisiko für die empfangenden Personen und eventuell für die Bevölkerung darstellen. Im vorliegenden Artikel werden dagegen die serologischen Konstellationen aufgeführt, die eine Organtransplantation erlauben, weil sie kein oder ein kontrollierbares Risiko für transplantationsbedingte Hepatitis B- oder C-Infektionen in sich bergen (Abs. 2 und Anhang 4 Ziff. 2). Dadurch kann die Anzahl der verfügbaren Organe sowie die Gesamtzahl der dank einer Transplantation überlebenden Empfängerinnen oder Empfänger erhöht werden.
Das BAG hat zur Problematik des Vorgehens bei reaktivem Testergebnis zwei Gutachten eingeholt. Professor E. Peterhans, Bern, hat Stellung genommen zur Problematik der Übertragung von Organen von HCV-positiven Spenderinnen oder Spendern, Professor H.E. Blum, Freiburg, zur Problematik der Übertragung von Organen von HBV-positiven Spenderinnen oder Spendern. Sie sind zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen:
- Bezüglich Hepatitis C:
- Organe von Hepatitis C seropositiven spendenden Personen dürfen nicht in Hepatitis Cseronegative Empfängerinnen oder Empfänger transplantiert werden. Aus praktischen Gründen sind seropositive spendende Personen grundsätzlich als infiziert zu betrachten, in der Regel kann aufgrund der kurzen Zeit zwischen der Identifikation einer spendenden Person und der Transplantation des Organs nur ein Test für den Nachweis von Antikörpern gegen HCV durchgeführt werden. Die Transplantation eines solchen Organs auf eine HCV-negative empfangende Person bewirkt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Infektion, mit allen Konsequenzen für deren Prognose.
- Organe von Hepatitis C seropositiven spendenden Personen dürfen nicht in seropositive, bezüglich HCV-RNA negative Empfängerinnen oder Empfänger transplantiert werden. Diese sind aufgrund des negativen Nachweises der Virus RNA als nicht infiziert zu betrachten. Da Antikörper gegen das HCV nicht als protektiv eingeschätzt werden, würden die empfangenden Personen dem Risiko einer Reinfektion ausgesetzt sein.
- Nach Anhang 4 Ziffer 2.1 ist die Transplantation von Organen Hepatitis C-seropositiver spendenden Personen in seropositive Empfängerinnen oder Empfänger, bei denen Virus RNA mittels einer geeigneten Nukleinsäuren-Amplifikationstechnik nachgewiesen wurde, vertretbar. Die Verwendung von Organen seropositiver spendender Personen für die Transplantation in seropositive, RNA-positive Empfängerinnen oder Empfänger kann generell akzeptiert werden, sofern die spendende Person die anderen Voraussetzungen erfüllt (z.B. HIV-negativ, Organe in gutem Zustand). Die Gründe für die Erweiterung des Spenderpools auf diese Personenkategorie sind die Folgenden:
1. Mit der Transplantation von HCV-infizierten Organen ist eine nur geringgradige und sich erst längerfristig einstellende Verschlechterung des Erfolges der Transplantation bei der empfangenden Person verbunden. Bei diesen Organempfängerinnen und -empfängern besteht die Möglichkeit, vor der Transplantation eine in-