Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action finanicère sur le blanchiment de capitaux inkl. Entwurf Gesetzesänderungen

EFD ____________________________________________________________________________________________________________

auf die Schwierigkeiten für den Finanzintermediär, Terrorismusfinanzierung zu erkennen. Das persönliche Risiko des meldenden Finanzintermediärs rechtfertige die Schaffung eines Dispositivs zum Schutz des Finanzintermediärs (Zeugenschutz, Anonymisierung von Meldungen).

Der VQF weist darauf hin, sämtliche bestehenden Sorgfaltspflichten im GwG seien richtigerweise vergangenheits-, bzw. bestenfalls gegenwartsbezogen. Keine Sorgfaltspflicht ziele aber darauf ab, die zukünftige Verwendung der legal erworbenen Vermögenswerte zu bestimmen oder zu eruieren. Das bestehende Set von Sorgfaltspflichten im GwG diene nicht diesem Ziel. Die CVP wie auch die Schweizerische Post lehnen die Ausweitung des GwG auf Terrorismusfinanzierung ab, letztere erachtet weitergehende als bereits heute getroffene Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung für kaum durchsetzbar und wenig praktikabel.

Der KV bittet, Art. 8 GwG, bzw. alle Artikel, in denen lediglich von Finanzintermediären die Rede ist zu überprüfen, ob die Verpflichtungen auch für Personen, welche dem Regime für Handelstätigkeiten unterstellt sind, gelten und gegebenenfalls entsprechende Formulierungen zu ändern.

4.3 Neue Vortaten der Geldwäscherei

4.3.1 Neue Vortaten allgemein

In der Vorlage wurde zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen vorgeschlagen, fünf im Schweizer Recht als Vergehen qualifizierte Tatbestände mittels Qualifikationsmerkmalen zu Verbrechen und damit als Vortaten der Geldwäscherei auszugestalten. Aus strafrechtlicher Sicht begrüsst die Grüne Partei der Schweiz die neuen Vortaten und die Erhöhung der Strafdrohungen bei gewissen Delikten. Begrüsst wird die Ausgestaltung der Tatbestände zu Vortaten der Geldwäscherei ausdrücklich auch von der Aktion Finanzplatz Schweiz. Das Konzept, die entsprechenden Delikte nicht unbesehen, sondern mittels Einführung von Qualifikationsmerkmalen zu Verbrechen auszugestalten, ist als solches unbestritten.

Von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern kam jedoch der Einwand, nicht jedes Delikt solle als Verbrechen qualifiziert werden und somit zur Vortat der Geldwäscherei ausgestaltet werden. Der Verband Schweiz. Kantonalbanken hält die heutige Regelung der Warenfälschung und Produktepiraterie für genügend. Insbesondere aus Bankenkreisen, aber auch vom STV wird festgehalten, Qualifikationskriterien wie "Bandenmässigkeit" und "Abzielen auf erheblichen Gewinn" seien für Dritte wie Bankmitarbeiter schwierig zu erkennen. Damit einhergehend wird der Wunsch nach objektiven Qualifikationskriterien geäussert.

Vereinzelt wird ein Systemwechsel vorgeschlagen, neu einen Katalog von Vortaten zur Geldwäscherei zu erstellen, wie ihn das GAFI vorsieht (insbesondere economiesuisse,