Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 28 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action finanicère sur le blanchiment de capitaux inkl. Entwurf Gesetzesänderungen
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Notarenverband SNV, Selbstregulierungsorganisation des Schweiz. Anwaltsverbandes und des Schweiz. Notarenverbandes SRO SAV/SNV, Schweizer Franchise Verband SFV, Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG).
Ausserdem liessen sich materiell vernehmen: 23 weitere Verbände und Branchenvertreter aus dem Uhren-, Edelmetall- und Kunsthandel, Immobilienverbände und Verwaltungen sowie weitere Institutionen (Chambre vaudoise des arts et métiers/Centre patronal, Fédération des Entreprises Romandes FER, Schweiz. Verband freier Berufe SVFB, Verband der Schweiz. Uhrenindustrie FH, Association des fournisseurs d'horlogerie-marché suisse AMS, Vereinigung Schweiz. Juwelen- und Edelmetallbranchen UBOS, Verband Schweiz. Münzhändler VSM, Schweiz. Kunsthandelsverband KHS – bestehend aus Verband schweiz. Auktionatoren von Kunst und Kulturgut VSA, Verband Schweizer Galerien VSG, Verband schweiz. Antiquare und Kunsthändler VSAK, Vereinigung der Buchantiquare und Kupferstichhändler der Schweiz VEBUKU –, Verband der Immobilien-Investoren und Verwaltungen VIV, Fédération romande immobilière FRI, Union Suisse des Professionnels de l'Immobilier USPI, Schweiz. Verband der Immobilienwirtschaft SVIT, Schweiz. Treuhänder-Verband STV, Hauseigentümerverband HEV sowie Ports francs et entrepôts de Genève SA, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, Bundesstrafgericht, Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz CAPS, Universität Genf, Eidg. Bankenkommission EBK, Eidg. Datenschutzbeauftragter, Bundesamt für Polizei fedpol, Die Schweizerische Post, Swiss-American Chamber of Commerce, Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK).
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Obwalden, Uri und St. Gallen, das Schweiz. Bundesgericht sowie die Christlich-Soziale Partei CSP verzichteten auf eine Stellungnahme.
3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Vorlage zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen enthält vier Teile, nämlich neue Vortaten der Geldwäscherei, neues Geldwäschereiregime für bestimmte Handelstätigkeiten, neue Transparenzvorschriften bei Inhaberaktien und weitere Anpassungen des Geldwäschereigesetzes an gemachte Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1998.
Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer bekennen sich zu einem sauberen und integren Finanzplatz Schweiz, zur Erhaltung, respektive teils zur Stärkung seines guten Rufs und zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Schweiz soll – weiterhin – über ein griffiges und glaubwürdiges Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügen. Gleichzeitig kritisieren viele Vernehmlassungsteilnehmer aus Wirtschaftskreisen die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhaltung, respektive zur Stärkung dieses Dispositivs allgemein oder in einzelnen Bereichen als zu weitgehend.