Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 28 Seiten

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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action finanicère sur le blanchiment de capitaux inkl. Entwurf Gesetzesänderungen

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den. Ähnlich äussert sich auch der Kt. Basel-Land, der eine einseitige Förderung der Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien hinterfragt, weil sie die Wahl zwischen Inhaber- und Namenaktien verzerre. Zudem sei der stille Aufbau einer Mehrheitsbeteiligung nicht mehr möglich. USAM will die Bestimmungen streichen; unklar sei, ob der Aktionär wisse, ob er die Beteiligung melden müsse. Zudem sei die Strafbestimmung zu hoch. Der SVIG kritisiert den Einschluss der Fahrlässigkeit im Straftatbestand für die Verletzung von Meldepflichten von Art. 327 VE StGB. Dies führe zur Kriminalisierung von unbescholtenen Kreisen. Gemäss dem Kt. Glarus muss darauf geachtet werden, dass die Sanktion von Art. 327 VE StGB auch später nicht mit zivilen Sanktionen verbunden wird, ansonsten eine Abhaltung von Generalversammlungen mit viel Rechtsunsicherheit verbunden sei.