Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/6: Erläuternder Bericht über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux · 28 Seiten

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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action finanicère sur le blanchiment de capitaux inkl. Entwurf Gesetzesänderungen

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Im zweiten Teil der Vorlage, der Unterstellung ausgewählter Handelstätigkeiten unter ein neues Geldwäschereiregime für Handelstätigkeiten, möchten die meisten betroffenen Branchen keine Unterstellung. Kritisiert wird die (willkürliche) Auswahl der Handelstätigkeiten. Direkt betroffene Branchenverbände bringen aber verschiedene (Eventual-)Anträge ein, für den Fall, dass die Unterstellung von Bargeldtransaktionen in bestimmten Handelstätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz in der Vorlage bleibt. Anderen Vernehmlassungsteilnehmern gehen die Vorschläge des Bundesrates demgegenüber zu wenig weit, weshalb beantragt wird, weitere Handelstätigkeiten mit Luxusgütern zu dem Regime zu unterstellen oder aber eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den dem Geldwäschereigesetz voll unterstellten Finanzintermediären wird vorgebracht.

Die zusätzlichen Änderungen des Geldwäschereigesetzes in Teil drei der Vorlage, welche nicht nur zum Zwecke der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen, sondern auch aufgrund gemachter Erfahrungen mit dem Geldwäschereigesetz in die Vorlage aufgenommen worden sind, werden punktuell begrüsst (Bagatellklausel), teils aber auch kritisiert wie insbesondere der verstärkte Informationsaustausch zwischen Behörden.

Die neuen Transparenzvorschriften für Inhaberaktien, Teil vier der Vorlage, werden von der Industrieholding begrüsst. Andere Vernehmlassungsteilnehmer kritisieren den geringen Nutzen gegenüber dem Aufwand und die unnötig scharfe Strafandrohung, welche auch die fahrlässige Verletzung der entsprechenden Bestimmung unter Strafe stellt.

4 Auswertung der Vernehmlassung zu einzelnen Themenbereichen

4.1 Einsetzen einer Expertengruppe / politische Diskussion mit Branchen

Insbesondere aus Bankenkreisen kommt der Vorschlag zur Überarbeitung der Vorlage unter Einsetzung einer Expertenkommission mit Vertretern der EBK und externen Experten. Die FDP verlangt, dass nach einer Bestandesaufnahme über den Stand der Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz und auf anderen wichtigen Finanzplätzen der Handlungsbedarf in der Schweiz analysiert wird und im Anschluss daran mit den involvierten Branchen unter Berücksichtigung der Marktrisiken eine politische Diskussion über Sinn und Zweck der Regulierung auf dem Finanzplatz Schweiz geführt wird.

4.2 Ausweitung des Geldwäschereigesetzes auf Terrorismusfinanzierung

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf Terrorismusfinanzierung (SVUE, STV) oder halten fest, dass ein Abseitsstehen der Schweiz nicht angezeigt sei (economiesuisse). Allerdings wird auf die im Geldwäschereigesetz fehlende Definition der Terrorismusfinanzierung hingewiesen sowie